
Deutsche Rentenversicherung Bund|26.01.2015
PRESSEMITTEILUNG
Wichtig für Rentner und Minijobber: Bei neuem Mindestlohn auf Verdienstgrenzen achten
Speyer·Auch für Rentner, die zur Rente hinzuverdienen, und für Minijobber kann ab 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Sollte sich ihr Stundenlohn dadurch erhöhen, könnten sie dann die Hinzuverdienstgrenzen...
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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