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Sozialgericht Dresden|10.03.2016

PRESSEMITTEILUNG

Krankenkasse darf einem Querschnittsgelähmten die Trinkmenge nicht vorschreiben

Dresden·Der gesetzlichen Krankenkasse steht es nicht zu, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren. Das hat das Sozialgericht Dresden mit Urteil vom 9. Oktober...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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