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Oberlandesgericht Hamm|25.08.2016

PRESSEMITTEILUNG

Unzureichende Risikoaufklärung - 6.000 Euro Schmerzensgeld

Hamm·Vor einer Versteifungsoperation des Sprunggelenks (Arthrodese) kann ein Arzt einen Patienten über das Risiko einer Pseudoarthrose aufzuklären haben. Versäumt er dies, kann das ein Schmerzensgeld i.H.v....

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