IKK Südwest|17.03.2017
PRESSEMITTEILUNG
Aufpassen bei der Steuererklärung - Bonus-Leistungen dürfen nicht in Abzug gebracht werden
Saarbrücken·Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 1. Juni 2016 entschieden, dass bestimmte Bonuszahlungen der Krankenkassen sich bei der Steuererklärung nicht auf den Sonderausgabenabzug auswirken dürfen und...
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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