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Bundessozialgericht|26.07.2017

PRESSEMITTEILUNG

Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers bis zum Renteneintritt beitragsfrei

Kassel·25.07.2017 - Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat am 20. Juli 2017 entschieden, dass für ein "betriebliches Ruhegeld" aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers keine Beiträge zur gesetzlichen...

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