VIACTIV Krankenkasse|10.01.2018

PRESSEMITTEILUNG

Rechnen lohnt sich bei Krankheitskosten

Bochum·Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen, müssen grundsätzlich Zuzahlungen leisten. Eine Befreiung von Zuzahlungen oder...

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