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Bundessozialgericht|20.03.2018

PRESSEMITTEILUNG

Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen festlegen

Kassel·Die Aufsichtsbehörden entscheiden über die Angemessenheit der Vergütung eines Krankenkassenvorstandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Achtung des Selbstverwaltungsrechts der Krankenkasse. Dabei sind...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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