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Bundessozialgericht|07.06.2018

PRESSEMITTEILUNG

Aufschub der Versicherungspflicht erfordert keinen Anspruch auf Entgeltersatz im Krankheitsfall

Kassel·Der Aufschub des Beginns der Versicherungspflicht setzt nicht voraus, dass der Beschäftigte über eine dem Krankengeld vergleichbare Absicherung gegen den krankheitsbedingten Ausfall von Arbeitsentgelt...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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