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Bundessozialgericht|19.12.2018

PRESSEMITTEILUNG

Keine dauerhafte Speicherung des Lichtbildes eines Versicherten durch die Krankenkasse

Kassel·Eine Krankenkasse darf ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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