AOK Rheinland/Hamburg|19.01.2005
PRESSEMITTEILUNG
Keine Verlängerung von Befreiungsausweisen für Zuzahlungen aus dem Jahr 2004 möglich
Düsseldorf·Die Befreiungsausweise für Zuzahlungen aus dem vergangenen Jahr können nicht verlängert werden. / Vielmehr müssen die Versicherten jetzt wieder Zuzahlungen bis zu ihrer persönlichen Belastungsgrenze leisten....
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