
Verband der privaten Krankenversicherung|31.07.2019
PRESSEMITTEILUNG
Bundessozialgericht bestätigt: GKV-Wahltarife sind rechtswidrig
Berlin·Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass sämtliche von der AOK Rheinland/Hamburg als Wahltarife angebotene Zusatzversicherungen unzulässig sind, erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der...
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© 2000-2023 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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