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Bayerisches Landessozialgericht|20.08.2019

PRESSEMITTEILUNG

Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber ihrer Krankenkasse

München·Nach den heutigen drei Entscheidungen des 5. Senats des Bayerischen LSG gilt dies auch für Maßnahmen der sog. einfachsten medizinischen Behandlungspflege, die grundsätzlich auch von medizinischen Laien...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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