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Bundessozialgericht|08.10.2019

PRESSEMITTEILUNG

Krankenkassen dürfen keine Rückstellungen für geschätzte künftige Verpflichtungen wegen Krankenkassenschließungen bilden

Kassel·Eine Krankenkasse darf in der Jahresrechnung Verpflichtungen wegen des Haftungsrisikos bei Schließung anderer Krankenkassen erst buchen, wenn der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hierfür eine Umlage...

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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