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Bundesarbeitsgericht|11.12.2019

PRESSEMITTEILUNG

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - "Einheit des Verhinderungsfalls"

Erfurt·Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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