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Gemeinsamer Bundesausschuss|29.04.2020

PRESSEMITTEILUNG

Möglichkeit der telefonischen Befunderhebung für Krankschreibung nochmals um zwei Wochen verlängert

Berlin·Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte um zwei Wochen verlängert....

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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