Sozialgericht Dresden|08.07.2020
PRESSEMITTEILUNG
Anspruch auf Fahrtkosten zur Arbeit bei stufenweiser Wiedereingliederung
Dresden·06.07.2020 - Die Krankenkasse hat einem Arbeitnehmer, der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu erstatten....
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