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Sozialgericht Dresden|08.07.2020

PRESSEMITTEILUNG

Anspruch auf Fahrtkosten zur Arbeit bei stufenweiser Wiedereingliederung

Dresden·06.07.2020 - Die Krankenkasse hat einem Arbeitnehmer, der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu erstatten....

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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