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Bundessozialgericht|24.02.2021

PRESSEMITTEILUNG

Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

Kassel·Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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