
AOK-Bundesverband GbR|03.11.2021
PRESSEMITTEILUNG
GKV braucht stabile Finanzen über 2022 hinaus
Berlin (kkdp)·Die geschäftsführende Bundesregierung hat heute die Bundeszuschuss-Verordnung 2022 beschlossen. Für das kommende Jahr sind darin zusätzliche Steuermittel für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe von sieben Milliarden Euro vorgesehen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßt den Beschluss. Zugleich fordert er eine Konsolidierung der GKV-Finanzen über das Jahr 2022 hinaus:
"Es ist gut, dass die zusätzliche Aufstockung der Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt jetzt noch kurzfristig auf den Weg gebracht wurde. Aber wir wissen auch, dass der GKV im Jahr 2023 erneut mindestens 14 Milliarden Euro fehlen werden, die man über zusätzliche Bundesmittel und Einsparungen gegenfinanzieren muss. Deshalb muss die künftige Bundesregierung die GKV-Finanzen über 2022 hinaus stabilisieren. Aber dafür sind weitere Sofortmaßnahmen notwendig. Dazu zählen ein verlässlicher Bundesbeitrag aus Steuermitteln ab 2023 sowie eine deutliche Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für ALG II-Beziehende. Auch auf der Ausgabenseite brauchen wir dringend Entlastung. Angemessen wäre etwa die Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für alle GKV-Leistungsbereiche, in denen eine Mehrwertsteuerpflicht besteht. Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist die Anhebung des Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel auf 16 Prozent bei Beibehaltung der Regelungen zum Preismoratorium."
"Es ist gut, dass die zusätzliche Aufstockung der Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt jetzt noch kurzfristig auf den Weg gebracht wurde. Aber wir wissen auch, dass der GKV im Jahr 2023 erneut mindestens 14 Milliarden Euro fehlen werden, die man über zusätzliche Bundesmittel und Einsparungen gegenfinanzieren muss. Deshalb muss die künftige Bundesregierung die GKV-Finanzen über 2022 hinaus stabilisieren. Aber dafür sind weitere Sofortmaßnahmen notwendig. Dazu zählen ein verlässlicher Bundesbeitrag aus Steuermitteln ab 2023 sowie eine deutliche Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für ALG II-Beziehende. Auch auf der Ausgabenseite brauchen wir dringend Entlastung. Angemessen wäre etwa die Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für alle GKV-Leistungsbereiche, in denen eine Mehrwertsteuerpflicht besteht. Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist die Anhebung des Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel auf 16 Prozent bei Beibehaltung der Regelungen zum Preismoratorium."
Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
presse@bv.aok.de

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