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Bundesvereinigung Dt. Apothekerverbände|05.04.2022

PRESSEMITTEILUNG

Geflüchtete aus der Ukraine müssen keine Zuzahlungen für Medikamente leisten

Berlin·Geflüchtete aus der Ukraine müssen beim Einlösen von rosa Rezepten während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke leisten. Sie sind damit wie...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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