logo
UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH|12.04.2022

PRESSEMITTEILUNG

Entlassmanagement: Unabhängige Patientenberatung fordert Krankenhäuser auf, gesetzliche Regelungen endlich umzusetzen und Patienten verständlich zu informieren

Berlin (kkdp)·Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen erhalten Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt häufig keine oder nur eine unzureichende Anschlussversorgung. Das zeigt die Beratungserfahrung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die Regelungen zum sogenannten Entlassmanagement sind eigentlich bereits seit dem Jahr 2017 für Krankenhäuser verbindlich. "Oftmals informieren Krankenhäuser Patienten und deren Angehörige erst direkt am gleichen Tag über die bevorstehende Entlassung. Benötigte Medikamente, häusliche Pflegebetreuung, Arzttermine oder eine Abholung von der Klinik können dann nicht mehr rechtzeitig organisiert werden", sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, und kritisiert: "Einige Krankenhäuser verweisen für die Weiterversorgung auch pauschal auf die Hausarztpraxis oder den Arztbrief und entziehen sich so ihrer klaren Verantwortung. Um die Anschlussversorgung müssen sich Patienten und Angehörige dann komplett selbst kümmern." Aus Sicht der UPD sollten Krankenhäuser die klaren gesetzlichen Regelungen zum Entlassmanagement konsequent umsetzen sowie den Entlassbrief um einen für Patienten verständlichen "Patientenbrief" ergänzen.

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf ein sogenanntes Entlassmanagement, also auf die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Weiterversorgung durch das Krankenhaus ab dem Zeitpunkt ihrer Entlassung. Konkret bedeutet das beispielsweise, dass erforderliche Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege durch die Klinik verordnet werden müssen. Geregelt ist dies im Rahmenvertrag Entlassmanagement, der im Oktober 2017 für die Krankenhäuser verpflichtend geworden ist.

Krankenhäuser kümmern sich oft nicht ausreichend um Anschlussversorgung

Doch auch viereinhalb Jahre später setzen viele Kliniken die eigentlich verbindlichen Regelungen zum Entlassmanagement nicht oder nicht richtig um. Betroffene berichten der UPD immer wieder, dass Krankenhäuser bei ihrer Entlassung keine Maßnahmen für die Weiterversorgung geplant hatten. Häufig erfolgt die Information zu den im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erforderlichen Versorgungsmaßnahmen erst am Tag der Entlassung. Schilderungen von Ratsuchenden zufolge werden auch Angehörige oft erst am Tag der Entlassung informiert und können in der Kürze der Zeit erforderliche Arznei- oder Hilfsmittel nicht besorgen. Das gilt insbesondere, wenn die Betroffenen zum Wochenende entlassen werden und die Hausarztpraxis geschlossen ist.

Viele Patienten wissen darüber hinaus gar nicht, dass sie einen Anspruch auf ein Entlassmanagement haben. Thorben Krumwiede rät Betroffenen, sich während des Klinikaufenthalts möglichst frühzeitig an den Sozialdienst des Krankenhauses, die Krankenhausärzte oder das Pflegepersonal zu wenden und proaktiv die nötige Versorgung nach der Entlassung zu klären. "Hilft das nicht weiter, sollten sich die Betroffenen an ihre Krankenkasse wenden. Diese muss die Weiterversorgung ihrer Versicherten ebenfalls sicherstellen", so Krumwiede. "In jedem Fall sollten die Patienten auf ein Entlassmanagement bestehen, bevor sie das Krankenhaus verlassen."

Verständliche Patientenbriefe sollten Entlassmanagement ergänzen

Im Rahmen des Entlassmanagements muss das Krankenhaus den Patienten am Tag der Entlassung einen Entlassbrief ausstellen. In diesem werden alle Diagnosen, getroffenen Maßnahmen und Verordnungen sowie der Entlassungsbefund aufgeführt und Ansprechpartner für die weiterversorgenden Ärzte festgehalten. Die Beratungserfahrung der UPD zeigt, dass diese primär an weiterversorgende Ärzte gerichteten Entlassbriefe für die Ratsuchenden oftmals nicht verständlich sind. Sie müssen die medizinischen Fachbegriffe oftmals erst in eine laienverständliche Sprache übersetzen lassen.

"Selbst wenn Krankenhäuser ihren Pflichten beim Entlassmanagement nachkommen, indem sie Ratsuchenden einen Arztbrief ausstellen, können diese damit also oft gar nichts anfangen. Unserer Auffassung nach sollten Krankenhäuser Patienten bei der Entlassung zusätzlich zum Entlassbrief einen verständlichen Patientenbrief ausstellen", sagt Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter bei der UPD.

Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat hierzu bereits ein Projekt mit dem Namen "Patientenbriefe nach stationärem Aufenthalt (PASTA)" ins Leben gerufen und eine Software entwickelt, mit der laienverständliche Patientenbriefe automatisch erstellt werden können. Nach der Erprobung in Krankenhäusern hat der Ausschuss evaluiert, dass die Patientenbriefe vor allem bei Älteren und chronisch Erkrankten einen positiven Einfluss auf die Gesundheitskompetenz haben. Mit dem Ziel, die automatisiert erstellten, laienverständlichen Patientenbriefe im Entlassmanagement zu etablieren, hat der Ausschuss die Erkenntnisse an verschiedene Institutionen im Gesundheitswesen weitergegeben.

Pressekontakt:

Jann G. Ohlendorf
Pressesprecher
Telefon: 0049-(0)30-868721-140
Email: presse@patientenberatung.de

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.