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Siemens-Betriebskrankenkasse|12.05.2022

PRESSEMITTEILUNG

Krankenkassen
Qualitätsunterschiede transparent machen

München (kkdp)·Themenschwerpunkt: Damit Versicherte ihre Entscheidung für eine Krankenkasse informiert treffen können, braucht es Transparenz bei Qualitäts-Kennzahlen und Versichertenrückmeldungen

Es gibt sie in zahlreichen Varianten: Kassenvergleiche, die Versicherten die Wahl der passenden Krankenkasse erleichtern sollen. Wer hat den niedrigsten Zusatzbeitrag? Wo werden besonders viele Leistungen erstattet? Welche Krankenkasse hat das umfangreichste Bonusprogramm? Das Problem bei all diesen Vergleichen ist, dass es meist um rein finanzielle Unterschiede geht. Ohne Frage sind Zusatzbeitrag und Leistungsumfang wichtige Faktoren für viele Versicherte. Dennoch sollten Menschen sich darüber informieren können, wie sich eine Krankenkasse im Fall der Fälle verhält. Wird ein Antrag erst einmal abgelehnt, sodass Versicherte sich mit einem Widerspruch behelfen müssen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Leistung tatsächlich übernommen wird? Wichtig sind daher auch die Rückmeldungen der Versicherten darüber, wie sie von ihrer Krankenkasse behandelt werden.

Immer mehr Transparenzberichte

Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse setzt sich dafür ein, dass Krankenkassen auf möglichst vielen Ebenen transparent und somit vergleichbar werden. Vor sechs Jahren haben wir als erste Krankenkasse Zahlen zu Beschwerden und Widersprüchen offengelegt. Mittlerweile haben erfreulicherweise weitere Krankenkassen nachgelegt. Einige haben im vergangenen Jahr sogar ausführliche Transparenzberichte vorgelegt. Auch die SBK wird in diesem Sommer im Rahmen eines noch umfangreicheren Berichts weitere Zahlen transparent machen.

Vergleichbarkeit fehlt

Während einige Krankenkassen also immer transparenter werden, hakt es leider immer noch bei der Vergleichbarkeit. Es gibt kaum einheitlichen Definitionen für die Erfassung von Widersprüchen, Beschwerden oder Genehmigungen einer Leistung. Bestehende Definitionen werden häufig unterschiedlich ausgelegt. Aber auch hier tut sich glücklicherweise etwas: Eine breite Gruppe von Betriebskrankenkassen engagiert sich seit zwei Jahren dafür, vergleichbare Qualitätskennzahlen zu beschreiben und zu veröffentlichen. Eine solche Initiative gibt es seit letztem Jahr auch auf Ebene des GKV-Spitzenverbands. Hier engagiert sich die SBK ebenfalls und beteiligt sich aktiv an der Gestaltung von Grundlagen für mehr Transparenz.

Verpflichtende Veröffentlichung von Kennzahlen notwendig

Dennoch bleibt das Fazit: Für Versicherte besteht aktuell keine Vergleichbarkeit über das Leistungsverhalten von Krankenkassen. In vielen Fällen fehlt sogar die Transparenz auf der Ebene von einzelnen Krankenkassen. Daher setzen wir uns im Sinne aller Versicherten dafür ein, dass jede Krankenkasse fest definierte Kennzahlen verpflichtend veröffentlicht und dabei auch die Rückmeldungen der Versicherten Gehör finden.

Unsere Forderungen: vergleichbare Kennzahlen und eine Transparenzpflicht

Wir fordern daher eine Verpflichtung zur Qualitätstransparenz im Gesundheitswesen. Denn die Möglichkeit, sich über die Qualität von Krankenkassen, Therapien sowie Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern zu informieren, ist unabdingbare Voraussetzung für mündige Entscheidungen. Größtmögliche Wirkung entfaltet Transparenz jedoch nur, wenn alle Akteure Daten und Zahlen offenlegen. Damit Transparenz über Qualität im Sinne der Versicherten wirkt, ist es wichtig, dass die veröffentlichten Zahlen vergleichbar sind. Dazu braucht es einheitliche Transparenzvorschriften.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie man sich der Frage nach der Qualität von Angeboten, Angehörigen medizinischer Professionen und Krankenkassen im Gesundheitswesen nähern kann:

1. Objektive Kennzahlen:

Sie geben Aufschluss über die Qualität einer Leistung und ihres Ergebnisses. Solche Kennzahlen sind im Krankenkassenbereich zum Beispiel die Anzahl der Widersprüche gegen einen Bescheid oder die Anzahl der Klagen gegen eine Krankenkasse vor dem Sozialgericht (siehe "Qualitätskennzahlen"). Vorteil solcher Kennzahlen ist, dass sie objektiv und damit gut vergleichbar sind, vorausgesetzt sie werden nach einheitlichen Kriterien erhoben und dargestellt. Dagegen lassen diese Kennzahlen keine Aussage darüber zu, wie Patient*innen oder Versicherte die Behandlung oder Leistung tatsächlich empfunden haben. Gerade in der Gesundheitsversorgung spielen solche emotionalen Faktoren aber eine große Rolle.

2. Systematische Befragungen:

Befragungen von Patient*innen und Versicherten, die eine Leistung oder Behandlung in Anspruch genommen haben, sind als zweiter Weg der Qualitätsmessung unabdingbar. Denn die Ergebnisse von Befragungen geben Aufschluss darüber, wie die Leistungsempfänger*innen die Art und Weise, wie die Leistung erbracht wurde, sowie deren Ergebnis empfunden haben. Sie füllen also die Lücke der Erkenntnisse über die wichtigen subjektiven Faktoren, die objektive Kennzahlen nicht liefern können.

Pressekontakt:

Franziska Herrmann
Pressesprecherin
Tel.: 089 62700-710
Mobil: 0160 95332422
franziska.herrmann@sbk.org

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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