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Verband der Ersatzkassen e. V.|25.08.2022

PRESSEMITTEILUNG

Bonus für Infektionsschutzbeauftragte
vdek: Mehrkosten müssen vollständig vom Bund refinanziert werden

Berlin (kkdp)·Gestern wurden vom Kabinett Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Covid-19-Schutzgesetz beschlossen. Diese sollen nun ins laufende parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Dazu kommentiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):

"Wir unterstützen das Vorhaben, denjenigen Pflegekräften einen weiteren finanziellen Bonus zukommen zu lassen, die in den Pflegeeinrichtungen die innerbetrieblichen Hygieneschutzpläne koordinieren. Die Aufgabe der sogenannten Infektionsschutzbeauftragten ist wichtig und verdient Anerkennung.

Es kann jedoch nicht sein, dass die Mehrkosten in Höhe von rund 130 Millionen Euro für diesen Bonus auf die Beitragszahler und Beitragszahlerinnen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgewälzt werden. Der Bund will diese offensichtlich nicht refinanzieren. In den ersten Entwürfen der Änderungsanträge war das noch vorgesehen. Dieser wichtige Punkt ist jedoch still und heimlich im Kabinettsbeschluss herausgenommen worden. Das ist umso unverständlicher, als dass die SPV bereits heute in eine finanzielle Schieflage geraten ist, die gerade notdürftig und systemfremd über Bundesdarlehen aufgefangen werden musste. Das ist ein gefährlicher Schritt hin zu einer Finanzierung der SPV auf Pump.

Refinanzierung des Pflegebonus regeln

Die finanzielle Anerkennung der Pflegekräfte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die entsprechend aus Steuermitteln finanziert werden muss. Genauso wurde es auch beim Pflegebonus für alle Pflegekräfte geregelt. Das Parlament ist nun gefordert, die Refinanzierung durch den Bund konsequent zu regeln. Darüber hinaus fordert der vdek, grundsätzlich eine Finanzierungsreform der SPV anzugehen. Auch um die laufend steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege abzufedern. Im Bundesdurchschnitt liegen diese derzeit bereits bei rund 2.200 Euro monatlich."

Reformvorschläge der Ersatzkassen zur Finanzierungsreform

Es muss ein verbindlicher und dauerhaft angelegter Steuerzuschuss in die SPV etabliert werden. Die Absicherung des Pflegerisikos ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Zuschuss könnte regelgebunden, z. B. als Anteil der Leistungsausgaben ausgestaltet werden, der im Gleichtakt mit den Ausgaben der Pflegeversicherung steigt.
Die Länder müssen endlich die Investitionskosten übernehmen. Das ist ihre Aufgabe, der sie bis heute nicht nachkommen. Das würde die Pflegebedürftigen sofort um 469 Euro im Monat entlasten.
Die private Pflegeversicherung (PPV) solle am gemeinsamen Solidarausgleich mit der SPV beteiligt werden. Dies wäre solidarisch, da die PPV im Vergleich zur SPV vor allem einkommensstarke Personen mit guten Risiken (geringere Pflegewahrscheinlichkeit) versichert. Nach Ansicht von Experten findet hier aktuell eine Risikoselektion statt.

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Pressesprecherin
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00
michaela.gottfried@vdek.com

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