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Bundesministerium für Arbeit und Soziales|30.09.2022

PRESSEMITTEILUNG

Erhöhung des Mindestlohns

Berlin (kkdp)·Die Mindestlohnerhöhung kommt! Wie im Sommer vom Deutschen Bundestag beschlossen, steigt der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf brutto 12 Euro je Zeitstunde. Davon profitieren mehr als sechs Millionen Beschäftigte in Deutschland. Die Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland - eine Richtgröße, die für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: "Gerade jetzt ist es wichtig, dass der allgemeine Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro steigt. In schwierigen Zeiten ist das eine gute Nachricht für über sechs Millionen Beschäftigte in Deutschland, die mit ihrer Arbeit unser Land am Laufen halten. Vor allem viele Frauen, die für niedrige Löhne hart arbeiten, profitieren von dieser deutlichen Lohnerhöhung. Die Anhebung des Mindestlohns ist Ausdruck der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor guter Arbeit. Unser bewährter Mindestlohn erreicht damit ein Niveau, wie es auf europäischer Ebene empfohlen wird. Das hilft Menschen ganz konkret und ist ein wichtiger Beitrag unser Land wirtschaftlich und sozial zusammenzuhalten."

Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Sie entscheidet nach gesetzlich geregelten Kriterien.

Zu ihnen zählen u.a. faire Wettbewerbsbedingungen, mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigung und eine Orientierung an der tariflichen Entwicklung.

Mindestlohn
Der allgemein gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Arbeitsstunde. Er ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.

Pressekontakt:

Lena Daldrup, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 18 527-2190
Telefax: +49 30 18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de

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