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DAK-Gesundheit|19.10.2022

PRESSEMITTEILUNG

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz am Donnerstag im Bundestag: Weitere Schritte müssen folgen

Hamburg (kkdp)·DAK-Vorstandsvorsitzender Andreas Storm begrüßt geringeren Rücklagenabbau und warnt vor Ausgabenrisiken

An diesem Donnerstag, 20. Oktober, steht das umstrittene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundestag zur Abstimmung. Mehrere Änderungsanträge aus den Ampelfraktionen haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren noch verändert. Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, begrüßt einige der Änderungen, sieht das Gesetz insgesamt jedoch kritisch: "Der überwiegende Teil der Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Beitragszahlerinnen und Betragszahler geschlossen. Diese weit überproportionale Belastung der Beitragszahlenden halte ich in Zeiten ohnehin steigender Kosten für falsch", erklärt Storm.

Gleichzeitig begrüßt es der Kassenchef, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Bedenken der Kassen Rechnung getragen und die Pläne für den Rücklagenabbau bei den Krankenkassen deutlich verändert hat. "Die Kassenrücklagen müssen nun nicht mehr bis aufs absolute Minimum oder darüber hinaus abgebaut werden," sagt Storm. "Das hilft, um ein Mindestmaß an finanzieller Stabilität in den Kassenhaushalten für das kommende Jahr zu schaffen."

Sorge bereitet dem DAK-Vorstandsvorsitzenden hingegen die zugrundeliegende Prognose der Ausgabenentwicklung. Dass der Schätzerkreis von Ausgaben im Durchschnitt der vergangenen Jahre ausgeht, hält Storm angesichts des Überfalls Russlands auf die Ukraine und den Auswirkungen auf Inflation, Energieversorgung und Lieferketten für viel zu optimistisch. "Schon heute ist eine steigende Ausgabendynamik auch im Gesundheitswesen spürbar", warnt Storm. "Trotz der Anpassungen beim Rücklagenabbau werden Krankenkassen - und damit die Solidargemeinschaft der Beitragszahlenden - nicht allein in der Lage sein, diese steigende Ausgabendynamik abzufangen."

Aus Storms Sicht kann das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz darum nur ein erster Schritt sein. "Strukturreformen müssen folgen - also ein Finanzstabilisierungsgesetz, das diesen Namen verdient, weil es über 2023 hinaus wirkt", sagt Storm. "Spätestens mit diesem Gesetz müssen dann auch auskömmliche Bundesmittel für ALG-2-Beziehende und eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel kommen, um die Krankenkassen ausgabenseitig endlich zu entlasten."

Pressekontakt:

Jörg Bodanowitz
Chef-Pressesprecher
040 2396 1409
presse@dak.de

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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