Verband der Ersatzkassen e. V.|16.03.2023

PRESSEMITTEILUNG

Finanzierung der UPD-Stiftung aus Beitragsgeldern aus Sicht des vdek verfassungswidrig

Berlin (kkdp)·Am 16. März 2023 berät der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung. Dazu sagte Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Mit der Überführung der UPD in eine Stiftung verfolgt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, eine unabhängige Patientenberatung für alle Bürgerinnen und Bürger dauerhaft zu etablieren. Vor dem Hintergrund des bereits etablierten und umfassenden Beratungsangebotes der Krankenkassen, das von allen gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden kann, haben wir das zusätzliche UPD-Angebot ohnehin als überprüfungswürdig eingestuft. Dass das Stiftungsvorhaben nun nicht nur weitergeführt, sondern auch noch zu 100 Prozent durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert werden soll, ist nicht hinnehmbar. Hier sollen allein die Versicherten und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen Beratungsleistungen bezahlen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen und somit eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellen. Während die Androhung der Privaten Krankenversicherung (PKV), im Falle einer verpflichtenden Mitfinanzierung der UPD und ihren versicherungsfremden Leistungen Verfassungsbeschwerde einzulegen, offenbar wirksam war, soll diese Argumentationslinie nicht für die Beitragszahlenden der GKV gelten. Auch wir halten die beabsichtigte Finanzierung aus Beitragsgeldern für verfassungswidrig. Das Gesetz muss verfassungsgemäß ausgestaltet sein und daher ist die UPD-Stiftung einzig aus Steuergeldern zu finanzieren."

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Pressesprecherin
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00
michaela.gottfried@vdek.com


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