logo
AOK Nordost|05.07.2013

PRESSEMITTEILUNG

Zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich

Potsdam·Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat der Klage der AOK Nordost in dem Musterverfahren zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MRSA) für das Ausgleichsjahr...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Zusätzliche Infos und Funktionen wie Vorstandsbezüge, Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), etc.
  • Weitere Inhalte und Administrationsoptionen für den GKV-Newsletter,
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.