Integrierte Versorgung (IV)

Ein Problem des deutschen Gesundheitswesens stellt die Trennung der einzelnen Versorgungsbereiche (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser und Apotheken) in abgegrenzte Sektoren dar. Vor allem an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie beim Übergang in Rehabilitationsmaßnahmen müssen Patienten oftmals selbst aktiv werden, um den Fortgang der für sie richtigen Therapie zu recherchieren und zu organisieren. Sektorenübergreifende Ansprechpartner fehlen meist. Erschwerend kommen wechselnde Zuständigkeiten der Sozialversicherungsträger und damit der Kostenträger hinzu.

Hier setzt die integrierte Versorgung an. Als besondere, "sektorenübergreifende" Versorgungsform soll sie die Vernetzung verschiedener Fachdisziplinen und Sektoren fördern. Ziel ist es, die Qualität in der Patientenversorgung zu verbessern und gleichzeitig die Gesundheitskosten zu senken.

Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu angehalten, ihren Versicherten entsprechende Versorgungsmodelle anzubieten. Insbesondere Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer sowie der stationäre Bereich und ggf. die Apotheken sollen hierbei koordiniert zusammenwirken. Über die sogenannten "IV-Verträge" schließen sie hierzu Einzelvereinbarungen mit den betroffenen Leistungserbringern.

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