Systemunterschied zur "Privaten" (PKV)

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) folgt dem "Solidaritätsprinzip". Dies bedeutet, dass sich die "Solidargemeinschaft" (alle GKV-Versicherten) im Ganzen tragen muss. Die Beiträge werden nach dem Einkommen und nicht nach den Leistungen bemessen, wodurch einkommensstarke Mitglieder für die gleichen Leistungen (Ausnahme: Krankengeld und andere Geldleistungen) mehr bezahlen als einkommensschwache Mitglieder. Dieses Prinzip ermöglicht der breiten Bevölkerung ein einheitliches Niveau bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Da Rentner in der Regel mehr Leistungen beanspruchen und weniger Beiträge als Erwerbstätige einzahlen, wird die Solidarität damit gleichzeitig über verschiedene Generationen ausgeübt.

Die Private Krankenversicherung (PKV) handelt nach dem "Äquivalenzprinzip". Die Prämien richten sich ausschließlich nach den gewählten Leistungen und dem individuellen Versicherungsrisiko (z. B. Lebensalter, Vorerkrankungen). Trotz Alterungsrückstellungen steigen sie hierdurch mit zunehmenden Lebensalter in der Regel und teils deutlich an. Abhilfe schaffen dann z. B. Tarife mit weniger Leistungen. Mangels Rückkehroptionen ist die Entscheidung zwischen GKV und PKV oft eine fürs Leben und sollte auch so entschieden werden.

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