Eckpunkte zur Gesundheitsreform vorgestellt

Beitragszahler im Nachteil: Verteilung der Sparmaßnahmen mit deutlicher Unwucht

15.04.2026·Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Dienstag (14.04.2026) in Berlin die Eckpunkte ihrer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt. Die Sparmaßnahmen treffen alle Bereiche des Gesundheitswesens, die Finanzverantwortung des Bundes soll jedoch weiter ausgeklammert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Warken dem Bundeskabinett bis 29.04.2026 vorlegen. Ziel ist der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens bis zur Sommerpause.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird nach Einschätzung der FinanzKommission Gesundheit (FKG) bereits im Jahr 2027 ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro verzeichnen. Bis 2030 würde dieses ohne Gesundheitsreform auf gut 40 Milliarden Euro ansteigen. Der Handlungsdruck ist also groß. Ohne Sofortmaßnahmen, wie sie die FKG in ihrem aktuellen Bericht (vgl. "Links zum Thema") vorgeschlagen hat, würden die Beitragssätze der Krankenkassen weiter steigen und sich die Lohnnebenkosten in Deutschland wachstumshemmend erhöhen.

Systemwidrige Finanzierung wird manifestiert

© BMG
Nina Warken (CDU)
Von den insgesamt 66 vorgeschlagenen Maßnahmen der FKG will Ministerin Warken vor diesem Hintergrund über zwei Drittel umsetzen. Dies erklärte sie am Dienstag in der Pressekonferenz zu den Eckpunkten ihrer Reform. Die Maßnahme mit der größten Finanzwirkung bleibt jedoch außen vor. Sie betrifft die Erstattungspflicht des Bundes für versicherungsfremde Leistungen. So sollen auch künftig nicht die Steuerzahler, sondern die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber die vom Bund nicht finanzierte Aufwendungslücke bei der Versorgung von Bürgergeldbeziehenden von jährlich rund 12 Milliarden Euro alleine aufbringen. Krankenkassen, Verbraucher- und Patientenschützer sowie Krankenhäuser, Ärzte und die Pharmabranche kritisieren dies als systemwidrig (vgl. Links). Seit November 2025 laufen zudem zahlreiche Klagen der Krankenkassen gegen die Bundesrepublik Deutschland, die eine vollständige Erstattung der Aufwendungen zum Gegenstand haben.

Die Eckpunkte der Reform im Einzelnen

Übergeordnete Leitlinien der Reform sollen sein:

Zuwächse bei Preisen und Vergütungen werden künftig an die Steigerung der Einnahmen gekoppelt.
Die Ausgaben müssen für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben.

Regelungen die diesen Ansprüchen nicht gerecht werden, können nicht mehr finanziert werden, so Warken. Entfallen würden damit z. B. Homöopathie und das Hautkrebsscreening.

Abgesehen vom Bund, der sich von den Maßnahmen zur Konsolidierung der GKV ausnimmt, müssten alle Bereiche und alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Sonst, so die Ministerin, sei das prognostizierte Defizit nicht zu decken. Die Maßnahmen nach Bereichen bzw. Beteiligten:

Stationärer Bereich

dauerhafte Streichung der Meistbegünstigungsklausel
Hintergrund: Im Rahmen der "Meistbegünstigungsklausel" gilt der zwischen dem vom statistischen Bundesamt ermittelten Orientierungswert (also der tatsächlichen Kostenentwicklung im Krankenhaus) und der Grundlohnrate (der Veränderung der durchschnittlichen Beitragseinnahmen je GKV-Mitglied) jeweils höchste Wert als Obergrenze für die jährliche Vereinbarung des Veränderungswerts.
Begrenzung der Zuwächse beim Pflegebudget (jedoch ohne Wiedereingliederung der Personalkosten in die Fallpauschalen) sowie Streichung der Tarifrefinanzierung
Schrittweise Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens

Arzneimittel

Ergänzung des Herstellerrabattes um eine dynamische Komponente (orientiert sich an GKV-Einnahmen)
Einführung von Rabattverträgen für therapeutisch gleichwertig Patentarzneimittel
Ergänzend sollen erste (nicht näher definierte) Maßnahmen aus dem Pharma und Medizintechnik Dialog einfließen

Vertragsärztlicher Bereich

Abschaffung der extragbudgetären Vergütungen für Leistungen in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen
Begrenzung der Wachstumsdynamik bei der extrabudgetären Gesamtvergütung
Streichung der extragbudgetären Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Apotheken

Erhöhung des Apothekenabschlags (Höhe und ggf. Dynamisierung bisher unklar)

Krankenkassen

Begrenzung der Verwaltungsausgaben und Halbierung der Werbeausgaben
Begrenzung der Vergütung für außertariflich beschäftigte Führungskräfte der Krankenkassen, der Medizinischen Dienste (MD) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)

Zusammen sparen diese Maßnahmen in 2027 knapp 12 Milliarden Euro ein. Weil dies nicht ausreiche, so Warken, müssten auch Versicherte und Arbeitgeber einen Beitrag leisten:

Versicherte

Bestehende Härtefallregelungen bleiben unangetastet
Zuzahlungsgrenzen werden erstmals seit 2004 angepasst auf mindestens 7,50 Euro (statt bisher 5,00 Euro) und maximal 15,00 Euro (statt bisher 10,00 Euro)
Modifizierung der beitragsfreien Mitversicherung. Weiterhin beitragsfrei werden mitversichert: Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren, Eltern von Kinder, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige und Personen oberhalb der Regelaltersgrenze (RAG). Für alle anderen bisher beitragsfrei Mitversicherten soll ab 2028 ein Beitrag eingeführt werden, der mit 3,5 Prozent des Einkommens des GKV-Mitglieds bemessen wird.
Kürzung des Anspruchs auf Krankengeld entsprechend der Vorschläge der FKG (vgl. "Links zum Thema")
Zu Plänen einer kürzeren Lohnfortzahlung und eines Karenztages (keine Empfehlungen der FKG) verweist die Ministerin auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Arbeitgeber

Anhebung des Pauschalbetrages für geringfügig Beschäftigte (u. a. Minijobs) entsprechend des aktuellen Gesambeitragssatzes von 17,5 Prozent

Die Maßnahmen für Versicherte und Arbeitgeber hätten ein Einsparvolumen von rund acht Milliarden Euro. Hinzu kommt die ausbleibende Erstattung der von ihnen getragenen Beiträge für Bürgergeldbeziehende in Höhe von 12 Milliarden Euro.

Tabak- und Zuckersteuer
Zu Plänen einer Tabak- und Zuckersteuer verweist die Ministerin auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Warken zur "Milchmädchen"-Äußerung Klingbeils

Angesprochen auf die Äußerung ihres Kabinettskollegen Lars Klingbeil (SPD), dass die Frage der Erstattung versicherungsfremder Leistungen eine "Milchmädchenrechnung" sei (vgl. Links "Verweigerung des Bundes"), sagte Warken: "Es kommt wahrscheinlich auf den Blickwinkel an, mit dem man auf die Maßnahme schaut". Sie verstehe den Finanzminister so, dass er nicht grundsätzlich dagegen ist und es anders sieht, es aber das Problem in der Bundesregierung gebe, einen stabilen Haushalt aufstellen zu müssen. Warken unterstütze dies, sodass es an dieser Stelle keine andere Lösung geben werde. Die Argumente seien ausgetauscht, die Hände seien der Regierung aber haushaltstechnisch gebunden.

Erste Reaktionen auf die Reformeckpunkte

Während die Krankenkassen vor allem die grundsätzliche Koppelung der Ausgabenseite an die Einnahmeentwicklung loben, erklären die Leistungserbringer, warum die Einsparungen zu einer schlechteren Versorgung führen werden.



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