66 Empfehlungen / 42,3 Milliarden Einsparungen
FinanzKommission Gesundheit (FKG) legt Bericht mit Sofortmaßnahmen ab 2027 vor
30.03.2026·Die im September 2025 von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat am Montag (30.03.2026) in Berlin ihren ersten Bericht vorgelegt. Mit dem ersten von zwei Berichten sollen der Bundesregierung Maßnahmen vorgeschlagen werden, mittels derer die Beitragssätze der Krankenkassen auf dem bisherigen Niveau über den 01.01.2027 stabilisiert werden können.
66 Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit
Im Wesentlichen beziehen sich die insgesamt 66 Empfehlungen der Kommission auf eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die Förderung der evidenzbasierten Medizin, auf die Stärkung der Prävention über die Konsumverringerung gesundheitsgefährdender Stoffe, die Stärkung sozialversicherungspflichtiger Beschäfitigungen und eine adäquate Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Alle Einzelmaßnahmen finden Sie im Bericht der Kommission (vgl. "Links zum Thema").
Beispiele sind:
Anhebung der Bundesmittel zum Ausgleich der bisher nicht vollständig gedeckten Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende. Einsparung: 12 Milliarden Euro (2027)
Die Honorare von z. B. niedergelassenen Ärzte dürfen künftig nicht stärker steigen als die Einnahmen der Krankenkassen (Grundlohnsumme). Einsparung: 5,5 Milliarden Euro (2027) bis 16,6 Milliarden Euro (2030).
Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern (mit wenigen Ausnahmen). Mehreinnahmen: 3,5 Milliarden Euro (2027).
Der Bundeszuschuss soll jährlich automatisch angepasst werden. Als Grundlage für die Dynamisierung käme insbesondere die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen in der GKV in Betracht. Mehreinnahmen: 0,5 Milliarden Euro (2027) bis 2,6 Milliarden Euro (2030).
Anhebung des Herstellerabschlags (Zwangsrabatt) durch jährliche Dynamisierung. Einsparung: 2,3 Milliarden Euro (2027) bis 5,2 Milliarden Euro (2030)
Die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel sowie für Krankenhausbehandlungen seien seit 2004 nicht mehr angepasst worden. Die Zuzahlungsbegrenzungen (Arznei- und Verbandmittel: 10 Euro) sollen 2027 an die Inflation angepasst werden. Einsparung: 1,9 Milliarden Euro (2027 bis 2,2 Milliarden Euro (2030).
Der Krankengeld-Zahlbetrag soll abgesenkt werden von aktuell 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts bzw. von 90 auf 85 Prozent des Nettogehalts. Zudem soll das Krankengeld auf maximal 78 Wochen begrenzt werden, unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung. Einsparung: 1,4 Milliarden Euro (2027) bis 1,6 Milliarden Euro (2030).
Das Zweitmeinungsverfahren soll für planbare mengensensible Eingriffe obligatorisch werden. Nicht zwingend notwendige Operationen sollen so reduziert werden. Einsparung: 0,2 Milliarden Euro (2027) bis 1,2 Milliarden Euro (2030).
Durch die Einführung bzw. Anhebung von Konsumsteuern auf Tabak, Alkohol (Spirituosen) und zuckergesüßte Getränke soll deren Konsum verringert und die Gesundheit gefördert werden. Finanzwirkung: 1,9 Milliarden Euro (2027) bis 5,5 Milliarden Euro (2030).
Alle Einzelmaßnahmen wurden dabei auf Basis ihrer Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung bzw. Steuerungseffekte, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit bewertet und priorisiert. In Summe übersteigt die Finanzwirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen die auszugleichenden Defizite deutlich. Bereits 2027 würden bei Umsetzung aller Vorschläge 42,3 Milliarden Euro eingespart. Bis 2030 stiege die Finanzwirkung auf 63,9 Milliarden Euro.
Krankenkassen kaum von Sparmaßnahmen betroffen
Bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen wirke ganz offensichtlich der Wettbewerb, so der Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Wolfgang Greiner , Professor für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement an der Universität Bielefeld. Es gebe keine überduchschnittlichen Wachstumsraten bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen. Lediglich beim Marketing seien die Wettbewerbsfelder der Kassen begrenzt, sodass hier eine Halbierung der bisherigen Ausgabenlimits vorgeschlagen werde. Andere Bereiche wie die Vorstandsgehälter seinen bereits sehr verrechtlicht - durch die Bindung an bestehende Regelungen hierzu sei kein großer Nachholbedarf zu erkennen. Einsparungen durch eine geringere Zahl an Krankenkassen wären aus Sicht der FKG derzeit nicht gegeben. Gleichwohl wolle die Kommission diesen Punkt ggf. im zweiten Bericht Ende 2026 nochmals aufgreifen.
Weiteres Vorgehen: BMG sagt zügige Gesetzgebung zu
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird die Vorschläge des Berichts zügig prüfen und auf dieser Grundlage laut Aussage von Ministerin Warken zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. Warken: "Die Krankenkassen benötigen Planungssicherheit für die Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes". Der Zusatzbeitragssatz ab 2027 wird bereits ab Herbst 2026 mit den kasseninternen Haushaltsberatungen festgelegt und muss danach vom Verwaltungsrat der Kasse beschlossen und von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Parallel dazu wird die FKG ihre Arbeit fortsetzen und bis Ende 2026 weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen.
- Familienversicherung / Steht die beitragsfreie Mitversicherung der Ehepartner vor dem Aus?
- Studie zur GKV-Finanzierung fordert Einnahmen- statt Ausgabenorientierung bei Reformen
- Entschließung des Bundesrates / Versicherungsfremde Leistungen sollen aus Steuermitteln finanziert werden
- Versicherungsfremde Leistungen / Klagewelle rollt an: Krankenkassen verklagen den Bund auf 10 Milliarden Euro
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
