Gutachten kritisiert Reformpolitik der Regierung
Geplanter Entzug von Zuweisungen an die GKV widerspricht Zielen des BStabG
10.06.2026·Mit der Kürzung der Zuweisungen an die GKV um knapp fünf Milliarden Euro handele der Bund willkürlich und widersprüchlich. Gleichzeitig verlagere die Bundesregierung finanzielle Probleme über Darlehen in die Zukunft. Zu diesen Ergebnissen kommt das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum aktuellen Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG)
Abgeltung versicherungsfremder Leistungen
Harsche Kritik übt der BWV an der ausbleibenden Finanzverantwortung des Bundes für versicherungsfremde Leistungen der Krankenkassen. Bisher leiste der Bund zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen jährlich 14,5 Milliarden Euro. Der in seiner Höhe seit dem Jahr 2017 nicht mehr angepasste Bundeszuschuss decke auch nach Feststellung der FKG die Ausgaben der Kassen für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nur in Teilen. Neben dem allgemeinen Bundeszuschuss seien zudem die Krankenversicherungsbeiträge des Bundes für die Bezieher von Grundsicherungsgeld um 12 Milliarden Euro jährlich unterfinanziert.
Als Teil der Sofortmaßnahmen empfahl die FKG mit Blick auf das GKV-BStabG, den jährlichen Bundeszuschuss von derzeit 14,5 Milliarden regelhaft und werterhaltend zu dynamisieren. Das Gegenteil wurde im Gesetzentwurf aufgenommen: Ab 2027 soll der Bundeszuschuss mit Verweis auf die Haushaltskonsolidierung des Bundes um 2 auf 12,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Darüber hinaus reduziert der Bund die Unterfinanzierung der Bezieher von Grundsicherungsgeld nur schrittweise mit Minimalbeträgen von
Widerspruch zum Gesetz: Bund entzieht GKV Milliarden
Im Ergebnis wird der Bund seine Zuweisungen an die GKV in den Jahren 2027 bis 2030 um insgesamt 4,75 Milliarden Euro beim Bundeszuschuss absenken und weitere 44,75 Milliarden Euro an Krankenversicherungsbeiträgen für Bezieher von Grundsicherungsgeld nicht erstatten. Rund 50 Milliarden Euro werden die Beitragszahler der GKV damit bis 2030 aufbringen müssen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Dies widerspreche ausdrücklich dem Ziel des BStabG, heißt es im Gutachten des BWV.
Auch der Bundesrechnungshof habe bereits einen höheren Bundeszuschuss an die GKV empfohlen und dazu gefordert, dass versicherungsfremde Leistungen möglichst präzise definiert werden sollten. Dies, so der BWV, würde die Transparenz der Finanzplanung des Bundes und der GKV stärken. Willkürliche Kürzungen ohne Bezug zur tatsächlichen Kostenentwicklung im Bereich der versicherungsfremden Leistungen oder der Anschein dessen könnten so vermieden werden.
Darlehen an GKV verlagern Probleme in die Zukunft
Bereits im Jahr 2023 erhielt der Gesundheitsfonds ein nicht zu verzinsendes Bundesdarlehen von 1 Milliarde Euro, das zunächst bis Ende 2026 zurückzuzahlen war. Abweichend davon wurde die Rückzahlung bereits Ende 2025 auf das Jahresende 2033 verschoben. Bis 15.10.2025 gewährte der Bund ein weiteres nicht zu verzinsendes Darlehen von 2,3 Milliarden Euro, welches in jährlichen Raten ab dem Jahr 2029 bis Ende 2033 zurückzuzahlen ist. Bis 01.02.2026 erhielt der Gesundheitsfonds dann erneut ein zinsloses Bundesdarlehen in gleicher Höhe und Ratenzahlung.
Die in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten, nicht zu verzinsenden Bundesdarlehen von insgesamt 5,6 Milliarden Euro sollen nun in jährlichen Raten ab dem Jahr 2035 bis Ende 2039 zurückgezahlt werden.
Das Problem: Darlehen leisten keinen Beitrag zur Behebung der strukturellen Probleme der GKV. Derartige Finanzspritzen tragen langfristig nicht zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze in der GKV bei, wie es für die Jahre 2029 bis 2033 im Gesetzentwurf angeführt wird, kritisiert der BWV. Der Bundesrechnungshof habe mehrfach auf die aufgeschobene Belastung der GKV-Finanzen hingewiesen. Eine Stundung der Rückzahlungsverpflichtung - um nunmehr sechs Jahre - verlagere die Verantwortung lediglich in die Zukunft. Die erneute Verschiebung mache dabei deutlich, dass die Bundesregierung mittelfristig nicht mit einer besseren Finanzlage der GKV rechne. Die Entscheidung, ob dann eine Rückzahlung zulasten der GKV-Beiträge oder ein Erlass zulasten der Steuereinnahmen erfolgt, würde in künftige Legislaturperioden verschoben.
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