Krankengeld-Fallmanagement
Krankenkassen dürfen Versicherte künftig ohne Einwilligung anrufen
20.05.2026·Bezieher von Krankengeld dürfen von ihrer Krankenkasse künftig im Rahmen des Fallmanagements auch dann angerufen werden, wenn sie hierzu im Vorfeld keine Einwilligung erteilt haben. Dies sieht der vom Bundeskabinett am 29.04.2026 beschlossene Entwurf zum "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung" (kurz: GKV-BStabG) vor.
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