Neue Gesundheitsabgabe geplant
SPD fordert Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge und Mieten
11.02.2026·Mit einer Gesundheitsabgabe auf Zinseinnahmen, Dividenden und Mieteinnahmen möchte die SPD die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen weiter erhöhen. Statt die Ausgabenseite mit strukturellen Reformen ins Visier zu nehmen, strebt die SPD damit eine noch breitere Finanzierung des zunehmend ineffizienten und defizitären Gesundheitssystems an. Ausgenommen bleibt der Staat selbst. Eine Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen ist gegen das Votum des Bundesrates und trotz einer Milliardenklage der Krankenkassen nicht geplant.
PKV und GKV sehen kein Einnahmeproblem: Fokus sollte auf struktureller Reform der Ausgabenseite liegen
"Die SPD hält an der Bürgerversicherung fest, auch wenn sie den Begriff offenbar zu meiden sucht", so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: "Die Beitragszahler in der Kranken- und Pflegeversicherung sollen zukünftig eine zusätzliche Abgabe auf Kapitalerträge und Mieten zahlen, und das ganz ohne Beitragsbemessungsgrenze. Fast 40 Milliarden Euro soll diese zusätzliche Steuer die Versicherten kosten. Dabei verfügt das deutsche Gesundheitssystem bereits heute über ausreichend finanzielle Mittel. Das Problem der defizitären Kranken- und Pflegeversicherung liegt nicht auf der Einnahme-, sondern auf der Ausgabenseite. Es bedarf Strukturreformen auf der Leistungsseite - keine neuen Umverteilungsinstrumente in einem Land, das heute schon die höchste Steuer- und Sozialabgabenquote der OECD hat."
Auch Ulrike Elsner,Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), sieht die SPD auf dem falschen Weg. "Wir haben ein Ausgabenproblem in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Unsere Gesundheitsausgaben werden dieses Jahr ein Rekordniveau von rund 370 Milliarden Euro erreichen. Wir leisten uns ein sehr teures Gesundheitswesen mit explodierenden Arzneimittelausgaben und ineffizienten Strukturen etwa im Krankenhausbereich oder in der Notfallversorgung." Die Lebenserwartung in Deutschland sei trotz dieses immensen finanziellen Aufwandes jedoch nur durchschnittlich. Deshalb bedürfe es Strukturreformen, die die Versorgung verbesserten und die Wirtschaftlichkeit erhöhten, so Elsner. Der Staat solle zudem endlich seiner Verpflichtung nachkommen und versicherungsfremde Leistungen, wie die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfangende vollständig erstatten. Das würde die GKV jährlich um mindestens 10 Milliarden Euro entlasten, kritisiert Elsner. Eine Gesundheitsabgabe auf Miet- und Kapitalabgaben belaste dagegen vor allem Versicherte mit einem mittleren Einkommen und geringen Kapitaleinkünften.
Kassenärzte: Staat muss seiner Finanzverantwortung nachkommen
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verwies vorrangig auf das schon bestehende Einsparpotenzial bei versicherungsfremden Leistungen. Laut dem Leipziger Forschungsinstitut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsforschung (WIG2) lagen die Ausgaben hierfür im Jahr 2023 bei knapp 60 Milliarden Euro. Der aktuelle Bundeszuschuss liege bei 14,5 Milliarden Euro, was eine Deckungslücke und damit ein Einsparpotenzial für die GKV von 45,3 Milliarden Euro bedeute. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen veweist hierzu auf den Bundesrat, der Ende Januar die Bundesregierung aufgefordert hat, versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren (vgl. "Links zum Thema").
Kapitalmarkt: SPD untergräbt Vertrauen in Investitionen
Für Anlegerschützer verkennt der SPD-Ansatz zudem die Realität der Altersvorsorge in Deutschland. Die SPD-Gesundheitsabgabe träfe insbesondere die Mitte der Gesellschaft, so Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Millionen Sparer sorgten Schritt für Schritt für ihre Rente, Pflege, Wohneigentum und finanzielle Sicherheit im Alter vor. Diese Bemühungen würden durch die SPD nun belasten, anstatt eine nachhaltige Reform des Gesundheitswesens anzugehen. Private Vorsorge sei dabei keine Ergänzung "für wenige", ergänzt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes Finanzdienstleistung (AfW). Sie sei ein zentraler Pfeiler in einem umlagefinanzierten System, das angesichts des demografischen Wandels zunehmend unter Druck stehe. Wer entsprechende Einkommensarten nachträglich mit zusätzlichen Abgaben belaste, schwäche Eigenverantwortung und entwerte langfristige Vorsorgeentscheidungen. Damit wird Vertrauen in verlässliche politische Rahmenbedingungen beschädigt.
SPD-Abgabe erfordert hohen bürokratischen Aufwand
Neben den grundsätzlichen Erwägungen zur weiteren Abgabenbelastung für Versicherte, den im Kontext versicherungsfremder Leistungen steigenden Lohnnebenkosten in Deutschland sowie der offensichtlichen Reformunwilligkeit, zumindest von Teilen der Regierung, würden sich durch die SPD-Gesundheitsabgabe bürokratieintensive Fragen der Umsetzung stellen. Schon Robert Habeck (Grüne) konnte diese nicht beantworten, als er Anfang 2025 ebenfalls die Verbeitragung von Kapitaleinkünften vorschlug (vgl. "Links zum Thema").
Bisher zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge aus der Beschäftigung grundsätzlich je zur Hälfte. Die Einkünfte aus Kapitalerträgen würde die Beschäftigten zusätzlich einseitig zu Beitragsschuldnern machen. Eine Abführung der Beiträge wie aus der Beschäftigung über den Arbeitgeber wäre schon datenschutzrechtlich ein Problem. Jeder Beschäftigte müsste dem Arbeitgeber hierzu seine Kapitaleinkünfte offenlegen.
Während die Beiträge aus der Beschäftigung zeitnah ermittelbar und damit abführbar sind, würden die Beiträge bzw. die Abgabe auf Kapital- und Mieteinnahmen erst dann möglich, wenn sie in Gegenrechnung der Kosten für die Steuerveranlagung vorliegen. Dies ist teilweise erst Jahre später der Fall. Gleichzeitig hat die SPD mit der Gesundheitsabgabe den Anspruch, die jeweilige finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherten abzubilden. Hierbei kommt es zu einem zeitlichen Problem, insbesondere bei der Zahlung von Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und/oder den damit einhergehenden beitragsfreien Zeiten. Um die höheren Beiträge einbeziehen zu können, wäre ein Abschlagsverfahren mit späteren Korrekturrechnungen erforderlich. Dabei würden sich auch sozialversicherungsfremde Fragen nach der Verbeitragung von Verlusten stellen, die aufgrund krankheitsbedingtem Nichthandeln realisiert werden.
Sobald der Staat den Anlegern und Vermietern zur Verbeitragung in die Tasche greift, stellt sich natürlich auch die Frage der Verrechnung von Einkommensarten. Sollte der Aktiengewinn oder die Mieteinnahme negativ sein (Verlust), müsste sich dies auch in den Beiträgen widerspiegeln, um wie im Falle des Gewinns, die tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit des Beitragsschuldners als Basis heranzuziehen. Da auch hier nicht der Arbeitgeber über entsprechende Daten verfügt, könnte dieses Verrechnung - auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit zum Verlustvortrag bei Wertpapieren - nur zusätzlich bei den Krankenkassen erfolgen.
Bei der Frage einer Höchstgrenze für beitragspflichtige Einnahmen stellt sich die Frage, welche gelten soll. Selbst wenn es für die SPD-Gesundheitsabgabe keine Berechnungs-Obergrenze geben soll, so bleibt die Möglichkeit der Verrechnung über verschiedene Einkunftsarten. Würde ein Aktienverlust, der vom Beitragszahler aus dem Arbeitseinkommen ausgeglichen wird, das Einkommen aus der Arbeit vermindern? Und welche BBG bzw. welcher Beitragssatz soll dann gelten? Die zum Zeitpunkt der Verbeitragung oder die zum Zeitpunkt der Verlustrealisierung?
Der Systembruch bei der Vermischung von Beiträgen aus Kapitalvermögen und beschäftigungsbezogenen Arbeitsentgelten ist offensichtlich. Politisch muss zudem beantwortet werden, wie der allseits knappe Wohnraum ausgebaut werden soll, wenn die durch Bauvorschriften ohnehin knappe Rendite vieler privater Vermieter zusätzlich vom Staat gemindert würde.
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