Beitragssätze & Fusionen
Zahlreiche Krankenkassen passen Zusatzbeitragssatz für 2026 an
17.12.2025·Trotz Zusage der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze müssen zahlreiche Krankenkassen ab Januar 2026 einen höheren Zusatzbeitragssatz erheben. Auch das "kleine Sparpaket" von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) konnte durch seine Verweisung in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat nicht mehr entlastend in die Haushaltspläne der Kassen eingepreist werden. Sinken wird dagegen ab Januar erneut die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen.
Aktuelle Beitragsübersicht der Kassen für 2026
Zahlreiche Krankenkassen haben bereits eine Beitragsanhebung, in der Spitze auf über 4 Prozent, beschlossen, andere bleiben zunächst bei dem aktuellen Beitragssatz. Auch eine Beitragssenkung wurde beschlossen (Knappschaft). Alle Änderungen und aktuellen Beitragssätze finden Sie übersichtlich und sortierbar im Beitrgsvergleich von krankenkassen-direkt.de. Ebenfalls ausgewiesen wird im Vergleich die Beitragsdifferenz zwischen den Kassen nach Einkommen in Euro.
Zum 01.01.2026 schließen sich vorbehaltlich der Genehmigung des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse und die BKK Voralb zusammen. Die neue Kasse trägt den Namen der SBK. Durch die Fusion wächst diese um rund 13.000 Versicherte und bleibt zunächst deutschlands größte Betriebskrankenkasse.
Bereits im September 2025 haben die Verwaltungsräte der BIG direkt gesund und der Salus BKK einen Kooperationsvertrag beschlossen mit dem Ziel, beide Krankenkassen zum 01.01.2027 zu fusionieren. Vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Prüfungen soll die Fusion die neue BIG direkt gesund in den Verbund der Betriebskrankenkassen führen. Bisher ist die BIG eine Innungskrankenkasse.
Schon im Oktober hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung aktualisiert. Besonders betroffen sind Gutverdiener mit Entgelten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Erstmals werden im kommenden Jahr Sozialversicherungsbeiträge aus Entgelten oberhalb der 100.000 Euro-Grenze berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung steigt ab 01.01.2026 auf bundeseinheitlich 101.400 Euro pro Jahr bzw. 8.450 Euro monatlich (2025: 96.600 Euro bzw. 8.050 Euro). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die BBG bundesweit auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro). Weitere Details und Werte unter "Links zum Thema".
- Übersicht: Alle Beitragssätze der Kassen mit Änderungen ab 2026
- GKV-Finanzentwicklung / Krankenkassen trotz Gesamtüberschuss finanziell weiter unter Druck
- Versicherungsfremde Leistungen / Klagewelle rollt an: Krankenkassen verklagen den Bund auf 10 Milliarden Euro
- Bundesrat stoppt Sparpaket Warkens / Krankenkassen: Scheitern der Sparmaßnahmen ist fatales Signal für Beitragszahler
- GKV-Spitzenverband / Bundesrat stoppt Sparpaket - Druck auf die Krankenkassenbeiträge steigt weiter
- Neue SV-Rechengrößen beschlossen / Beitragsberechnung ab 2026 erstmals bis über 100.000 Euro pro Jahr
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