logo
Deutscher Bundestag|28.01.2026

PRESSEMITTEILUNG

Hohe Beiträge zur Berufshaftpflicht bei Hebammen

Berlin (kkdp)·Für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe werden die hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung nach Angaben der Bundesregierung finanziell überwiegend aufgefangen. Nämlich als Teil der Leistungsvergütung und über den Sicherstellungszuschlag, den sie beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beantragen könnten, sofern sie der Vertragspartnerliste des GKV-SV angehören und die Voraussetzungen erfüllen, heißt es in der Antwort (21/3779) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3116) der Grünen-Fraktion.

Seit Einführung des Sicherstellungszuschlags im Jahr 2015 seien bis November 2025 insgesamt 175,3 Millionen Euro an Hebammen ausgezahlt worden, heißt es in der Antwort unter Berufung auf den GKV-SV. Das Auszahlungsvolumen habe sich dabei pro Jahr bisher stetig erhöht. Diese Lösung sei angemessen. Weitere diesbezügliche Initiativen für Hebammen oder in der Geburtshilfe tätige Ärzte seien nicht geplant.

Pressekontakt:

Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36001

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.