BKK Dachverband e.V.|27.02.2026
PRESSEMITTEILUNG
Der KHAG-Kompromiss ist längst überfällig, aber kein Grund zum Jubeln
Berlin (kkdp)·Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, kommentiert die gestern erzielte Einigung zwischen Bund und Ländern zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG):
"Die Einigung zwischen Bund und Ländern zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beendet eine lange Phase der Verzögerungen und schafft zumindest formale Klarheit über den weiteren Fahrplan bei der Krankenhausstrukturreform. Dass das Gesetzgebungsverfahren nun vorangebracht werden kann, ist längst überfällig.
Wie es bei Kompromissen oft der Fall ist: Ein Grund zum Jubeln ist das nicht, denn der notwendige Strukturwandel wird weiter ausgebremst. Verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und zusätzliche Umsetzungsspielräume bergen die Gefahr, dass Qualitätsvorgaben verwässert und strukturelle Anpassungen weiter aufgeschoben werden. Eine Krankenhausreform, die vor allem Übergangsregelungen produziert, wird ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht.
Erfreulich ist jedoch, dass die Genehmigung der Ausnahmeregelungen im Einvernehmen mit den Krankenkassen erfolgen soll, wodurch Ausnahmen auf das tatsächlich notwendige Maß begrenzt werden können. Zentrale Elemente der Reform, insbesondere die Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundesmitteln, bleiben grundsätzlich erhalten. Die Klarstellung in Bezug auf die im Pflegebudget zu berücksichtigenden Tätigkeiten sowie die Regelung zu den Pflegepersonaluntergrenzen können jedoch nur der erste Schritt sein. Das Pflegebudget bedarf einer grundlegenden Reform, die der Bund jetzt auf den Weg bringen muss.
Nun kommt es auf die konsequente Umsetzung der Reform an. Ausnahmetatbestände dürfen nicht zum Regelinstrument werden. Wenn die Reform ihr Ziel erreichen soll - nämlich moderne, leistungsfähige und qualitätsgesicherte Versorgungsstrukturen bundesweit einheitlich zu gewährleisten -, dann müssen die vereinbarten Qualitätskriterien verbindlich angewendet werden. Außerdem müssen strukturelle Überkapazitäten tatsächlich abgebaut werden. Alles andere würde das Vertrauen in die Reform weiter schwächen", so Anne-Kathrin Klemm.
"Die Einigung zwischen Bund und Ländern zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beendet eine lange Phase der Verzögerungen und schafft zumindest formale Klarheit über den weiteren Fahrplan bei der Krankenhausstrukturreform. Dass das Gesetzgebungsverfahren nun vorangebracht werden kann, ist längst überfällig.
Wie es bei Kompromissen oft der Fall ist: Ein Grund zum Jubeln ist das nicht, denn der notwendige Strukturwandel wird weiter ausgebremst. Verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und zusätzliche Umsetzungsspielräume bergen die Gefahr, dass Qualitätsvorgaben verwässert und strukturelle Anpassungen weiter aufgeschoben werden. Eine Krankenhausreform, die vor allem Übergangsregelungen produziert, wird ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht.
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Erfreulich ist jedoch, dass die Genehmigung der Ausnahmeregelungen im Einvernehmen mit den Krankenkassen erfolgen soll, wodurch Ausnahmen auf das tatsächlich notwendige Maß begrenzt werden können. Zentrale Elemente der Reform, insbesondere die Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundesmitteln, bleiben grundsätzlich erhalten. Die Klarstellung in Bezug auf die im Pflegebudget zu berücksichtigenden Tätigkeiten sowie die Regelung zu den Pflegepersonaluntergrenzen können jedoch nur der erste Schritt sein. Das Pflegebudget bedarf einer grundlegenden Reform, die der Bund jetzt auf den Weg bringen muss.
Nun kommt es auf die konsequente Umsetzung der Reform an. Ausnahmetatbestände dürfen nicht zum Regelinstrument werden. Wenn die Reform ihr Ziel erreichen soll - nämlich moderne, leistungsfähige und qualitätsgesicherte Versorgungsstrukturen bundesweit einheitlich zu gewährleisten -, dann müssen die vereinbarten Qualitätskriterien verbindlich angewendet werden. Außerdem müssen strukturelle Überkapazitäten tatsächlich abgebaut werden. Alles andere würde das Vertrauen in die Reform weiter schwächen", so Anne-Kathrin Klemm.
Pressekontakt:
Thorsten Greb
Pressesprecher
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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