Spitzenverband Bund der Krankenkassen|20.03.2026
PRESSEMITTEILUNG
Klagerechte der Krankenkassen stärken
Berlin (kkdp)·Anfang Februar hat der GKV-Spitzenverband im Klageverfahren gegen die rechtswidrige Unterfinanzierung bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende die Klagebegründungen abgegeben. Im Gespräch mit der Presseagentur Gesundheit für den OPG äußert Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, die Hoffnung, dass es noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommt, auch wenn dies "eine sehr optimistische Annahme" wäre.
Er geht davon aus, dass das Landessozialgericht den Klagen nicht stattgeben könnte, ohne dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die gesetzlichen Grundlagen verfassungsgemäß sind. Die maßgebliche Frage sei, ob der Bund seiner Finanzierungsverantwortung gegenüber den Krankenkassen hinreichend nachkomme, so Krasney. Der Bund habe die Aufgabe der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldbeziehende auf die Krankenversicherung übertragen und die Finanzierungslast zu einem großen Teil gleich mit. "Das geht nicht. Seine Aufgabe, seine Finanzierung", betont Krasney gegenüber OPG.
Rechtliche Vertretung vornehmlich Aufgabe der Krankenkassen
Angesprochen auf die Problematik, dass Sozialversicherungsträger keine Grundrechtsträger sind und die Frage, warum nicht GKV-Versicherte oder Arbeitgebende als solche klagen würden, führt Krasney gegenüber OPG aus, dass er die rechtliche Vertretung vornehmlich als Aufgabe der Krankenkassen ""... wir wollen uns nicht zurückziehen mit dem Verweis darauf, dass die anderen selbst etwas machen können. Wir kümmern uns", so Krasney.
Die Rechte der Krankenkassen und damit die Rechte der Versicherten und Arbeitgebenden müssten allerdings gestärkt werden. Krasney sieht hier sogar eine Rechtsschutzlücke, die geschlossen werden müsste. Eine Lösung im bestehenden System wäre möglich: Durch das Sozialgesetzbuch sollten die Krankenkassen ausdrücklich berechtigt werden, im Falle eines Eingriffes ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen. Die Entscheidung würden dann die Gerichte treffen. "Das ist für mich auch Checks and Balances", fasst Krasney zusammen.
Karlsruhe sollte prüfen, ob nicht auch die Rechte der Personen, die hinter der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, sprich Arbeitgebende und Versicherte, durchschlagen auf das Klagerecht der Krankenversicherung. Angesichts einer verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung müsse man darüber nachdenken. "Auf der einen Seite nimmt der Gesetzgeber durch Eingriff den Bürger in die Pflicht, lässt ihn dann aber im Stich, wenn sich der Versicherte in seinen Rechten verletzt fühlt", so Krasney.
Klage ist politisches Signal für dringende Handlungsnotwendigkeit
Das Best-Case-Szenario für den Ausgang des Verfahrens sieht er in einer schnellen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, welches entscheiden würde, dass die Krankenkassen grundrechtsfähig seien und die Rechte der Arbeitgebenden und Versicherten geltend machen könnten. Das Worst-Case-Szenario wäre für ihn, wenn es sehr lange dauern würde und sowohl Landessozialgericht als auch Bundessozialgericht die Verfassungskonformität der jetzigen Regelung feststellen würden. "Eine lange Verfahrensdauer können wir uns angesichts der Finanzsituation nicht leisten. Deshalb ist die Klage gleichzeitig auch ein politisches Signal, das die dringende Handlungsnotwendigkeit betont", so Krasney gegenüber OPG.
Er geht davon aus, dass das Landessozialgericht den Klagen nicht stattgeben könnte, ohne dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die gesetzlichen Grundlagen verfassungsgemäß sind. Die maßgebliche Frage sei, ob der Bund seiner Finanzierungsverantwortung gegenüber den Krankenkassen hinreichend nachkomme, so Krasney. Der Bund habe die Aufgabe der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldbeziehende auf die Krankenversicherung übertragen und die Finanzierungslast zu einem großen Teil gleich mit. "Das geht nicht. Seine Aufgabe, seine Finanzierung", betont Krasney gegenüber OPG.
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Rechtliche Vertretung vornehmlich Aufgabe der Krankenkassen
Angesprochen auf die Problematik, dass Sozialversicherungsträger keine Grundrechtsträger sind und die Frage, warum nicht GKV-Versicherte oder Arbeitgebende als solche klagen würden, führt Krasney gegenüber OPG aus, dass er die rechtliche Vertretung vornehmlich als Aufgabe der Krankenkassen ""... wir wollen uns nicht zurückziehen mit dem Verweis darauf, dass die anderen selbst etwas machen können. Wir kümmern uns", so Krasney.
Die Rechte der Krankenkassen und damit die Rechte der Versicherten und Arbeitgebenden müssten allerdings gestärkt werden. Krasney sieht hier sogar eine Rechtsschutzlücke, die geschlossen werden müsste. Eine Lösung im bestehenden System wäre möglich: Durch das Sozialgesetzbuch sollten die Krankenkassen ausdrücklich berechtigt werden, im Falle eines Eingriffes ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen. Die Entscheidung würden dann die Gerichte treffen. "Das ist für mich auch Checks and Balances", fasst Krasney zusammen.
Karlsruhe sollte prüfen, ob nicht auch die Rechte der Personen, die hinter der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, sprich Arbeitgebende und Versicherte, durchschlagen auf das Klagerecht der Krankenversicherung. Angesichts einer verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung müsse man darüber nachdenken. "Auf der einen Seite nimmt der Gesetzgeber durch Eingriff den Bürger in die Pflicht, lässt ihn dann aber im Stich, wenn sich der Versicherte in seinen Rechten verletzt fühlt", so Krasney.
Klage ist politisches Signal für dringende Handlungsnotwendigkeit
Das Best-Case-Szenario für den Ausgang des Verfahrens sieht er in einer schnellen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, welches entscheiden würde, dass die Krankenkassen grundrechtsfähig seien und die Rechte der Arbeitgebenden und Versicherten geltend machen könnten. Das Worst-Case-Szenario wäre für ihn, wenn es sehr lange dauern würde und sowohl Landessozialgericht als auch Bundessozialgericht die Verfassungskonformität der jetzigen Regelung feststellen würden. "Eine lange Verfahrensdauer können wir uns angesichts der Finanzsituation nicht leisten. Deshalb ist die Klage gleichzeitig auch ein politisches Signal, das die dringende Handlungsnotwendigkeit betont", so Krasney gegenüber OPG.
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
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