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BARMER|05.05.2026

PRESSEMITTEILUNG

GKV-Finanzreform: Bundesregierung muss Kurswechsel vornehmen

Berlin (kkdp)·05.05.2026

Der Verwaltungsrat der BARMER begrüßt das geplante GKV-Sparpaket im Kern. Die jüngste Entwicklung bereitet ihm jedoch Sorge. Statt die Beitragszahlenden zu entlasten, plant der Bund, seinen Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen um zwei Milliarden Euro zu reduzieren. Das ist Politik auf Kosten der Versicherten.

Statt den Bundeszuschuss zu kürzen, muss der Bund ihn eigentlich deutlich erhöhen, unter anderem für eine vollständige Refinanzierung der Krankenversicherungskosten der Bürgergeldempfänger. Hier tragen die Beitragszahlenden sachfremd und nicht länger akzeptabel pro Jahr rund 12 Milliarden Euro.

BARMER-Verwaltungsratschefin Sylvi Krisch: "Der Entwurf des Reformgesetzes ging ursprünglich in die richtige Richtung, weil er zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik führen sollte. Nun aber will sich der Bund seiner Verantwortung entziehen. Dieses Vorgehen belastet die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber sogar noch mehr und untergräbt das Vertrauen in die Politik. Der Verwaltungsrat der BARMER fordert von der Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel. Die massive Belastung der Beitragszahlenden muss ein Ende haben."

Der Verwaltungsrat der BARMER warnt die Bundesregierung davor, das Sparpaket zur Schließung des Finanzdefizits in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuhöhlen. Nach dem jüngsten Kabinettsbeschluss soll das Sparpotenzial deutlich reduziert und die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber sogar zusätzlich belastet werden. "Der Bund muss sich an der Stabilisierung der GKV-Finanzen stärker beteiligen, anstatt sich noch weiter aus der Verantwortung zu stehlen. Die geplante Absenkung des Steuerzuschusses für versicherungsfremde Leistungen in Milliardenhöhe stellt eine unzumutbare Belastung der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber dar. Es untergräbt das Vertrauen in die Politik", sagt Sylvi Krisch, Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrats.

Beteiligung des Bundes völlig unzureichend

Die gleichzeitig geplante leichte Erhöhung des Zuschusses für die Krankenversicherungskosten der Bürgergeldempfänger wirke dabei wie ein Taschenspielertrick. Krisch: "Milliardenschwere versicherungsfremde Leistungen gehören gesamtgesellschaftlich auskömmlich finanziert. Alles andere zementiert die finanzielle Überforderung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler."

Kein Eingriff in Hoheit der Selbstverwaltung

Der Verwaltungsrat der BARMER spricht sich zudem mit Blick auf die Vergütung von Vorständen und Führungskräften gegen Eingriffe in die Hoheit der Selbstverwaltung aus. Hier sieht der Gesetzentwurf eine Deckelung vor. "Die Vorstandsvergütung gehört in den Kernbereich der Selbstverwaltung. Deren Ausgestaltung muss hier auch bleiben. Die Selbstverwaltung trägt unmittelbare Verantwortung für die Steuerung komplexer Organisationen mit sehr hohen Finanzvolumina und muss dabei auch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für qualifiziertes Management sicherstellen", sagt Krisch.

Pressekontakt:

Athanasios Drougias
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0800 333004991421
E-Mail: athanasios.drougias@barmer.de

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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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