Verband der Ersatzkassen e. V.|30.06.2026
PRESSEMITTEILUNG
BStabG
Elsner: Beitragsbemessungsgrenze nicht weiter zusätzlich anheben! Es drohen massive Abwanderungen in die PKV
Berlin (kkdp)·Zur aktuellen Debatte um eine weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Auf der Suche nach zusätzlichem Sparvolumen erwägt die Politik nun, die BBG weiter anzuheben. Dabei ist im BStabG-Kabinettsentwurf bereits eine außerplanmäßige Erhöhung um 300 Euro monatlich vorgesehen. Das lehnen wir ab. Zusammen mit der alljährlichen, an den Bruttolöhnen und -gehältern orientierten Erhöhung um schätzungsweise 3,76 Prozent, würde die BBG 2027 um 8,9 Prozent steigen. Das bedeutet pro Jahr ein Mehr an Abgaben von rund 1.000 Euro für Versicherte und Arbeitgeber, wenn Versicherte ein Gehalt mindestens in Höhe der BBG verdienen.
Außerdem besteht das Risiko, dass gutverdienende Fachkräfte als wichtige Stütze der Solidargemeinschaft die GKV verlassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, und zwar selbst dann, wenn gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird. Eine solche Wechselbewegung könnte die durch eine Erhöhung der BBG erhofften Mehreinnahmen massiv reduzieren. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schätzt, dass bei einer Erhöhung der BBG um monatlich 300 Euro 100.000 GKV-Versicherte in die PKV abwandern würden. Dabei ist die reguläre jährliche Anhebung noch gar nicht berücksichtigt. Weitere Erhöhungen würden die Wechsel zusätzlich befeuern: Bei einer Anhebung der BBG auf das Niveau der entsprechenden Versicherungspflichtgrenze könnten im ersten Jahr bis zu 250.000 GKV-Versicherte in die PKV wechseln, bei einer Erhöhung auf die BBG der Rentenversicherung sogar 400.000 GKV-Versicherte."
"Auf der Suche nach zusätzlichem Sparvolumen erwägt die Politik nun, die BBG weiter anzuheben. Dabei ist im BStabG-Kabinettsentwurf bereits eine außerplanmäßige Erhöhung um 300 Euro monatlich vorgesehen. Das lehnen wir ab. Zusammen mit der alljährlichen, an den Bruttolöhnen und -gehältern orientierten Erhöhung um schätzungsweise 3,76 Prozent, würde die BBG 2027 um 8,9 Prozent steigen. Das bedeutet pro Jahr ein Mehr an Abgaben von rund 1.000 Euro für Versicherte und Arbeitgeber, wenn Versicherte ein Gehalt mindestens in Höhe der BBG verdienen.
Außerdem besteht das Risiko, dass gutverdienende Fachkräfte als wichtige Stütze der Solidargemeinschaft die GKV verlassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, und zwar selbst dann, wenn gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird. Eine solche Wechselbewegung könnte die durch eine Erhöhung der BBG erhofften Mehreinnahmen massiv reduzieren. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schätzt, dass bei einer Erhöhung der BBG um monatlich 300 Euro 100.000 GKV-Versicherte in die PKV abwandern würden. Dabei ist die reguläre jährliche Anhebung noch gar nicht berücksichtigt. Weitere Erhöhungen würden die Wechsel zusätzlich befeuern: Bei einer Anhebung der BBG auf das Niveau der entsprechenden Versicherungspflichtgrenze könnten im ersten Jahr bis zu 250.000 GKV-Versicherte in die PKV wechseln, bei einer Erhöhung auf die BBG der Rentenversicherung sogar 400.000 GKV-Versicherte."
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.