Deutscher Bundestag|03.11.2026
PRESSEMITTEILUNG
Systematische Unterschiede bei der Krankenhausfinanzierung
Berlin (kkdp)·Der Krankenhaustransformationsfonds und die mit der Krankenhausreform eingeführte Vorhaltevergütung müssen nach Angaben der Bundesregierung systematisch unterschieden werden. Nach der dualen Krankenhausfinanzierung entfielen die Betriebskosten der Krankenhäuser insbesondere auf die gesetzlichen Krankenkassen, die Investitionskosten der Krankenhausinfrastruktur auf die Länder. Die Vorhaltevergütung sei Bestandteil der laufenden Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser, heißt es in der Antwort (21/8851) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8504) der AfD-Fraktion.
Der Krankenhaustransformationsfonds sei hingegen für strukturverändernde Investitionen in Krankenhäuser eingerichtet worden. Damit unterstütze der Bund die Länder bei bestimmten strukturverändernden Investitionsvorhaben. Eine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds setzte voraus, dass die Länder das Vorhaben kofinanzieren. Unter Einbeziehung der Kofinanzierung der Länder ergebe sich insgesamt ein Fördervolumen von 50 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2035.
Der Krankenhaustransformationsfonds sei hingegen für strukturverändernde Investitionen in Krankenhäuser eingerichtet worden. Damit unterstütze der Bund die Länder bei bestimmten strukturverändernden Investitionsvorhaben. Eine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds setzte voraus, dass die Länder das Vorhaben kofinanzieren. Unter Einbeziehung der Kofinanzierung der Länder ergebe sich insgesamt ein Fördervolumen von 50 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2035.
Pressekontakt:
Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36001
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.