
Medizinischer Dienst Bund|19.08.2025
PRESSEMITTEILUNG
IGeL können mehr schaden als nützen - Aufklärung über Schadensrisiko unzureichend
Essen (kkdp)·Jedes Jahr geben gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) aus, die privat von ihnen zu bezahlen sind - knapp 400 Millionen Euro davon allein für orthopädische Leistungen. Daher hat das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors weit verbreitete IGeL im Bereich der Orthopädie bewertet. Fazit: Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose werden mit "negativ," die Stoßwellentherapie bei Tennisarm und Kalkschulter mit "unklar" bewertet. Nötig sind verpflichtende unabhängige wissenschaftsbasierte Informationen zu IGeL in den Praxen.
"Die jüngsten Bewertungsergebnisse des IGeL-Monitors zeigen erneut, dass viele IGeL nicht halten, was sie versprechen: Viele Selbstzahlerleistungen schaden mehr als sie nützen. Uns besorgt, dass die Patientinnen und Patienten in den ärztlichen Praxen oftmals nicht über das Schadensrisiko aufgeklärt werden. Die Praxen sollten verpflichtet werden, unabhängig erstellte wissenschaftsbasierte Bewertungen und Informationen regelhaft anzubieten", sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. Darüber hinaus sollten IGeL nicht an dem Tag erbracht werden dürfen, an dem sie angeboten werden.
Hyaluronsäure-Injektionen: Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse erhöht
"Bei der Auswertung der Studien zu Hyaluronsäure-Injektionen bei Hüft- und Kniegelenksarthrosen zeigt sich, dass der Schaden den Nutzen überwiegt", sagt Dr. Stefan Lange, Bereichsleiter Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. "Das Risiko für unerwünschte Ereignisse ist deutlich erhöht. Die damit verbundene Schmerzreduktion ist so minimal, dass sie klinisch nicht von Bedeutung ist." Unter schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen versteht man Risiken, die durch einen medizinischen Eingriff verursacht werden können, die mit erheblichen Folgen für die Patientinnen und Patienten verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Gelenkentzündungen oder Herzbeschwerden.
Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrosen gehören zu den häufig angebotenen IGeL im Bereich der Orthopädie. Bei der Arthrose handelt es sich um eine degenerative Erkrankung der Gelenke, bei der Knorpel abgebaut wird. Dies verursacht Schmerzen und verringert die Beweglichkeit.
Die Hyaluronsäure-Injektionen erfolgen direkt in das betroffene Gelenk und sollen die Folgen des Arthrosebedingten Knorpelabbaus abmildern, indem sie die fehlende Gelenkflüssigkeit durch Hyaluronsäure ersetzen. Damit soll die Gleitfähigkeit des Knorpels verbessert und die damit verbundenen Beschwerden vermindert werden.
Unzureichende Evidenz für die Stoßwellentherapie bei Kalkschulter und Tennisarm
Nicht überzeugend ist die Studienlage zur Bewertung der Extrakorporalen Stoßwellentherapie zur Behandlung der sogenannten Kalkschulter und des Tennisarms. Bei der Kalkschulter handelt es sich um eine schmerzhafte Veränderung der Sehnen im Schultergelenk, die durch Kalkablagerungen verursacht wird. Die Patientinnen und Patienten leiden unter Schmerzen und einer verringerten Beweglichkeit. Der sogenannte Tennisarm ist eine schmerzhafte Sehnenerkrankung im Unterarmstreckmuskel.
Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors konnte nur wenige aussagefähige Studien zum Einsatz der Stoßwellentherapie in diesen beiden Fällen finden. Zum Teil kamen die Studien zu widersprüchlichen Ergebnissen zum Nutzen und Schaden der Extrakorporalen Stoßwellentherapie. In der Gesamtschau fielen die Bewertungen bei beiden Therapien mit "unklar" aus.
Die Gesamtbilanz der IGeL ist ernüchternd - die Evidenz ist meistens dünn
Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors bewertet seit über zehn Jahren evidenzbasiert den Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen und bereitet die Informationen für die Versicherten einfach verständlich auf. Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten eine wissenschaftsbasierte Entscheidungshilfe für oder gegen den Kauf einer IGeL anzubieten. Der IGeL-Monitor hat aktuell 60 IGeL bewertet - davon 31 Leistungen entweder mit "tendenziell negativ" oder "negativ". 26 IGeL haben das Ergebnis "unklar" - das heißt für ihren Nutzen gibt es meistens keine ausreichende Evidenz. Mit "tendenziell positiv" schneiden lediglich 3 Selbstzahlerleistungen ab. Keine Leistung konnte mit "positiv" bewertet werden.
Hintergrund
Der IGeL-Monitor hat Ende vergangenen Jahres den IGeL-Report 2024 (PDF, 1.6 MB) veröffentlicht. Auf Grundlage einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung konnten erstmals Umsatzzahlen zu IGeL-Angeboten errechnet werden. Kernergebnis ist, dass die Versicherten mindestens 2,4 Milliarden Euro für Selbstzahlerleistungen im Jahr ausgeben. Am meisten geben die Versicherten für IGeL in den Fachbereichen Augenheilkunde (544 Millionen Euro), Gynäkologie (543 Millionen Euro) und Orthopädie/Unfallchirurgie aus (397 Millionen Euro).
Der IGeL-Monitor ist ein Informationsportal für Patientinnen und Patienten, das der Medizinische Dienst Bund 2012 initiiert hat und seitdem betreibt. Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu IGeL in der ärztlichen Praxis sowie viele weitere Informationen rund um das Thema. Für die Bewertung des möglichen Schadens und Nutzens einer IGeL recherchiert das Wissenschaftsteam in medizinischen Datenbanken und wertet diese systematisch aus. Versicherte erfahren im IGeL-Monitor auch, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei Symptomen übernommen werden.
Weitere Informationen
"Die jüngsten Bewertungsergebnisse des IGeL-Monitors zeigen erneut, dass viele IGeL nicht halten, was sie versprechen: Viele Selbstzahlerleistungen schaden mehr als sie nützen. Uns besorgt, dass die Patientinnen und Patienten in den ärztlichen Praxen oftmals nicht über das Schadensrisiko aufgeklärt werden. Die Praxen sollten verpflichtet werden, unabhängig erstellte wissenschaftsbasierte Bewertungen und Informationen regelhaft anzubieten", sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. Darüber hinaus sollten IGeL nicht an dem Tag erbracht werden dürfen, an dem sie angeboten werden.
Hyaluronsäure-Injektionen: Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse erhöht
"Bei der Auswertung der Studien zu Hyaluronsäure-Injektionen bei Hüft- und Kniegelenksarthrosen zeigt sich, dass der Schaden den Nutzen überwiegt", sagt Dr. Stefan Lange, Bereichsleiter Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. "Das Risiko für unerwünschte Ereignisse ist deutlich erhöht. Die damit verbundene Schmerzreduktion ist so minimal, dass sie klinisch nicht von Bedeutung ist." Unter schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen versteht man Risiken, die durch einen medizinischen Eingriff verursacht werden können, die mit erheblichen Folgen für die Patientinnen und Patienten verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Gelenkentzündungen oder Herzbeschwerden.
Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrosen gehören zu den häufig angebotenen IGeL im Bereich der Orthopädie. Bei der Arthrose handelt es sich um eine degenerative Erkrankung der Gelenke, bei der Knorpel abgebaut wird. Dies verursacht Schmerzen und verringert die Beweglichkeit.
Die Hyaluronsäure-Injektionen erfolgen direkt in das betroffene Gelenk und sollen die Folgen des Arthrosebedingten Knorpelabbaus abmildern, indem sie die fehlende Gelenkflüssigkeit durch Hyaluronsäure ersetzen. Damit soll die Gleitfähigkeit des Knorpels verbessert und die damit verbundenen Beschwerden vermindert werden.
Unzureichende Evidenz für die Stoßwellentherapie bei Kalkschulter und Tennisarm
Nicht überzeugend ist die Studienlage zur Bewertung der Extrakorporalen Stoßwellentherapie zur Behandlung der sogenannten Kalkschulter und des Tennisarms. Bei der Kalkschulter handelt es sich um eine schmerzhafte Veränderung der Sehnen im Schultergelenk, die durch Kalkablagerungen verursacht wird. Die Patientinnen und Patienten leiden unter Schmerzen und einer verringerten Beweglichkeit. Der sogenannte Tennisarm ist eine schmerzhafte Sehnenerkrankung im Unterarmstreckmuskel.
Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors konnte nur wenige aussagefähige Studien zum Einsatz der Stoßwellentherapie in diesen beiden Fällen finden. Zum Teil kamen die Studien zu widersprüchlichen Ergebnissen zum Nutzen und Schaden der Extrakorporalen Stoßwellentherapie. In der Gesamtschau fielen die Bewertungen bei beiden Therapien mit "unklar" aus.
Die Gesamtbilanz der IGeL ist ernüchternd - die Evidenz ist meistens dünn
Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors bewertet seit über zehn Jahren evidenzbasiert den Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen und bereitet die Informationen für die Versicherten einfach verständlich auf. Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten eine wissenschaftsbasierte Entscheidungshilfe für oder gegen den Kauf einer IGeL anzubieten. Der IGeL-Monitor hat aktuell 60 IGeL bewertet - davon 31 Leistungen entweder mit "tendenziell negativ" oder "negativ". 26 IGeL haben das Ergebnis "unklar" - das heißt für ihren Nutzen gibt es meistens keine ausreichende Evidenz. Mit "tendenziell positiv" schneiden lediglich 3 Selbstzahlerleistungen ab. Keine Leistung konnte mit "positiv" bewertet werden.
Hintergrund
Der IGeL-Monitor hat Ende vergangenen Jahres den IGeL-Report 2024 (PDF, 1.6 MB) veröffentlicht. Auf Grundlage einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung konnten erstmals Umsatzzahlen zu IGeL-Angeboten errechnet werden. Kernergebnis ist, dass die Versicherten mindestens 2,4 Milliarden Euro für Selbstzahlerleistungen im Jahr ausgeben. Am meisten geben die Versicherten für IGeL in den Fachbereichen Augenheilkunde (544 Millionen Euro), Gynäkologie (543 Millionen Euro) und Orthopädie/Unfallchirurgie aus (397 Millionen Euro).
Der IGeL-Monitor ist ein Informationsportal für Patientinnen und Patienten, das der Medizinische Dienst Bund 2012 initiiert hat und seitdem betreibt. Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu IGeL in der ärztlichen Praxis sowie viele weitere Informationen rund um das Thema. Für die Bewertung des möglichen Schadens und Nutzens einer IGeL recherchiert das Wissenschaftsteam in medizinischen Datenbanken und wertet diese systematisch aus. Versicherte erfahren im IGeL-Monitor auch, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei Symptomen übernommen werden.
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Pressekontakt:
Medizinischer Dienst Bund
Michaela Gehms, Pressesprecherin
Tel.: 0201 8327-115
Mobil: +49 (172) 3678007
m.gehms@md-bund.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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