
BKK Dachverband e.V.|22.08.2025
STATEMENT
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform droht in Kompromissrethorik zu verpuffen
Berlin (kkdp)·Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, zur Verbändeanhörung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG):
"Die Reform des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) droht nicht nur, hinter ihren Möglichkeiten zurückzubleiben, sie ist auch auf dem besten Weg, in bürokratischer Kompromissrhetorik zu verpuffen. Anstatt echte Fortschritte bei Qualität und Struktur zu bringen, kostet sie bisher vor allem kostbare Zeit und unnötig Geld, das wir an anderer Stelle viel sinnvoller einsetzen könnten.
Wir müssen uns ehrlich fragen, wann wir die Versicherten endlich ins Boot holen und ihnen sagen, was die ständigen Aufweichungen bei der Krankenhausreform und das Festklammern an einem teuren und oft ineffizienten System wirklich bedeuten. Im besten Fall wird lediglich die gewünschte Versorgungsqualität verfehlt, im schlimmsten Fall geht es um den Unterschied zwischen Leben und Tod.
Fakt ist: Anspruchsvolle Qualitätsvorgaben können Leben retten. Eine Spezialisierung und Professionalisierung von Krankenhausstandorten sowie die konsequente Umsetzung und Einhaltung von Qualitätsstandards sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern absolut notwendig, um eine sichere und hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten. Es ist unverantwortlich, dass ausgerechnet diese Grundprinzipien jetzt durch Ausnahmen, Hintertürchen und föderale Beliebigkeit verwässert werden sollen.
Die gesetzlich Krankenversicherten finanzieren das Gros des Gesundheitssystems. Sie haben ein Anrecht darauf, für ihre gezahlten Beiträge eine leistungsfähige und qualitätsgesicherte Krankenhausversorgung zu erhalten."
Anmerkung der Redaktion: Die Verbändeanhörung war am 21.08.2025. Die Mitteilung wurde im Original am 20.08.2025 veröffentlicht. Im 1. Satz wurde das Wort "morgigen" gestrichen.
"Die Reform des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) droht nicht nur, hinter ihren Möglichkeiten zurückzubleiben, sie ist auch auf dem besten Weg, in bürokratischer Kompromissrhetorik zu verpuffen. Anstatt echte Fortschritte bei Qualität und Struktur zu bringen, kostet sie bisher vor allem kostbare Zeit und unnötig Geld, das wir an anderer Stelle viel sinnvoller einsetzen könnten.
Wir müssen uns ehrlich fragen, wann wir die Versicherten endlich ins Boot holen und ihnen sagen, was die ständigen Aufweichungen bei der Krankenhausreform und das Festklammern an einem teuren und oft ineffizienten System wirklich bedeuten. Im besten Fall wird lediglich die gewünschte Versorgungsqualität verfehlt, im schlimmsten Fall geht es um den Unterschied zwischen Leben und Tod.
Fakt ist: Anspruchsvolle Qualitätsvorgaben können Leben retten. Eine Spezialisierung und Professionalisierung von Krankenhausstandorten sowie die konsequente Umsetzung und Einhaltung von Qualitätsstandards sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern absolut notwendig, um eine sichere und hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten. Es ist unverantwortlich, dass ausgerechnet diese Grundprinzipien jetzt durch Ausnahmen, Hintertürchen und föderale Beliebigkeit verwässert werden sollen.
Die gesetzlich Krankenversicherten finanzieren das Gros des Gesundheitssystems. Sie haben ein Anrecht darauf, für ihre gezahlten Beiträge eine leistungsfähige und qualitätsgesicherte Krankenhausversorgung zu erhalten."
Linkhinweis der Redaktion
Bei der Fachanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde auch seitens der Krankenkassen und der Ärzteschaft viel Kritik geäußert. Im Vordergrund stehen zahlreiche Ausnahmeregelungen, die vom eigentlichen Ziel der Krankenhausreform, die Krankenhausstrukturen nach Qualitätsanforderungen auszurichten und bedarfsgerecht zu konzentrieren, wegführen. Streitpunkt dabei ist auch die Kompetenz der Länder. Zu den Stellungenahmen:
Bei der Fachanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde auch seitens der Krankenkassen und der Ärzteschaft viel Kritik geäußert. Im Vordergrund stehen zahlreiche Ausnahmeregelungen, die vom eigentlichen Ziel der Krankenhausreform, die Krankenhausstrukturen nach Qualitätsanforderungen auszurichten und bedarfsgerecht zu konzentrieren, wegführen. Streitpunkt dabei ist auch die Kompetenz der Länder. Zu den Stellungenahmen:
Anmerkung der Redaktion: Die Verbändeanhörung war am 21.08.2025. Die Mitteilung wurde im Original am 20.08.2025 veröffentlicht. Im 1. Satz wurde das Wort "morgigen" gestrichen.
Pressekontakt:
Thorsten Greb
Referent Kommunikation
thorsten.greb@bkk-dv.de
+49 30 2700 406 - 302

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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