
Verband der Ersatzkassen e. V.|29.08.2025
PRESSEMITTEILUNG
Pauschale Beihilfe
GKV oder PKV? Beamtinnen und Beamten vor Berufsantritt die Wahl geben!
Berlin (kkdp)·Aktuell wird erneut diskutiert, die sogenannte pauschale Beihilfe flächendeckend einzuführen. Diese ermöglicht es Beamtinnen und Beamten, den Arbeitgeberanteil einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen. In den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen ist dies bereits möglich. Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Wir möchten auch neu ins Berufsleben eintretenden Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben, sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden. Die Regelung der pauschalen Beihilfe zum Start einer Beamtenlaufbahn sollte daher bundesweit gelten. Argumente der privaten Krankenversicherung (PKV), dass dies für den Staat teurer würde, sind nicht stichhaltig. Im Gegenteil: Die pauschale Beihilfe kann zur Generationengerechtigkeit beitragen."
"Wir möchten auch neu ins Berufsleben eintretenden Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben, sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden. Die Regelung der pauschalen Beihilfe zum Start einer Beamtenlaufbahn sollte daher bundesweit gelten. Argumente der privaten Krankenversicherung (PKV), dass dies für den Staat teurer würde, sind nicht stichhaltig. Im Gegenteil: Die pauschale Beihilfe kann zur Generationengerechtigkeit beitragen."
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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