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Techniker Krankenkasse|29.09.2025

PRESSEMITTEILUNG

TK-Chef Baas zur verpflichtenden Nutzung der ePA für Gesundheitseinrichtungen: "Jetzt zählt konsequente Umsetzung"

Berlin/Hamburg (kkdp)·Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Gesundheitseinrichtungen in Deutschland verpflichtend. Dr. Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), sieht darin einen entscheidenden Schritt, damit die ePA flächendeckend in der Versorgung genutzt wird.

"Die elektronische Patientenakte bietet enormes Potenzial für die Behandlung von Patientinnen und Patienten und große Chancen für die Verbesserung der medizinischen Versorgung. Nach einem erfolgreichen Start kommen wir jetzt in die entscheidende Phase. Nur wenn die ePA zu jedem Arztbesuch selbstverständlich dazugehört, wird sie ihren vollen Nutzen entfalten. Wir haben beim E-Rezept gesehen, dass Digitalisierung im Gesundheitssystem möglich ist und sich erfolgreich etablieren kann", so Baas.

Die ePA muss in den Praxisalltag integriert werden

Die aktuellen Nutzungszahlen zeigten deutlich, dass die ePA zunehmend in der Versorgung ankommen sei. Erfreulich sei zum Beispiel, dass durch medizinische Einrichtungen bereits jetzt bundesweit mehr als 13 Millionen Mal pro Woche auf elektronische Medikationslisten in Akten zugegriffen und zuletzt über zwei Millionen Dokumente in einer Woche hochgeladen wurden. "Das macht deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Jetzt müssen wir aber konsequent die nächsten Schritte gehen. Die ePA muss zum digitalen Dreh- und Angelpunkt im Gesundheitswesen werden. Dafür brauchen wir die Mitwirkung aller Akteure."

"Damit die ePA ihr volles Potenzial entfalten kann, müssen sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass ihre wichtigen medizinischen Informationen in der Akte bei jedem Praxisbesuch vollständig hinterlegt sind. Es ist deshalb entscheidend, dass die nun greifenden gesetzlichen Vorgaben möglichst schnell und flächendeckend umgesetzt werden. Alle medizinischen Einrichtungen in Deutschland müssen an die ePA angeschlossen sein, die Akte muss konsequent von allen Beteiligten in den Behandlungsalltag integriert und im Praxisalltag auch gefüllt werden", so Baas. "Gleichzeitig darf die ePA für Ärztinnen und Ärzte nicht zum Zeitfresser werden. Sie muss so in die Praxissoftware integriert werden, dass sie ohne Mehraufwand genutzt werden kann. Das ist nach wie vor ein großes Problem. Die Praxissoftwarehersteller müssen deshalb dringend nutzerfreundliche Lösungen flächendeckend anbieten."


Nutzung der ePA muss einfacher werden

Damit die ePA von möglichst vielen Versicherten genutzt wird, muss der Zugang deutlich einfacher werden. Gesundheitsdaten gelten als besonders sensibel und unterliegen daher besonders strengen Datenschutzbestimmungen. Aus diesem Grund sind für die Identifizierung bei der ePA auch mehr Schritte notwendig als bei kommerziellen Apps. Versicherte benötigen ihren Personalausweis oder ihre Versichertenkarte und die zugehörige PIN. "Der Zugang zur ePA muss für Versicherte sowohl unkompliziert als auch sicher sein. Zu komplexe Registrierungsverfahren schrecken ab und verhindern, dass sie ihre ePA nutzen", sagt Baas. "Um die Nutzung der Patientenakte zu erleichtern, braucht es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Entscheidend ist, dass Versicherte auf leichtem Wege einen Überblick über ihre Daten erhalten und so selbstbestimmt entscheiden können, wer in welchem Maße darauf zugreift."

Für vereinfachte Anmeldeverfahren sind Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Die TK hat dazu in ihrem Positionspapier zur ePA konkrete Ansätze formuliert, die den Zugang erleichtern und die Nutzung für Versicherte verbessern würden.

Bereits rund 800.000 TK-Versicherte nutzen ePA

Bereits jetzt nutzen rund 800.000 TK-Versicherte die ePA aktiv. Jede Woche loggen sich etwa 100.000 Versicherte in die Akte ein. "Im Vergleich zur Einführung der ePA Ende April ist die Zahl der Logins um 90 Prozent angestiegen. Das ist ein sehr gutes Zeichen", so Baas. Die ePA sei zudem keine Kommunikations-App, die täglich geöffnet werde. Die meisten Menschen nutzten die Akte unregelmäßig, etwa im Krankheitsfall oder vor einem Arztbesuch.

Am 29. April 2025 hat die Einführung der ePA für alle Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser begonnen. Ab dem 1. Oktober 2025 sind alle Gesundheitseinrichtungen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen. Die Nutzerzahlen der TK-Versicherten stammen aus Auswertungen der TK. Die Zugriffszahlen der Ärztinnen und Ärzte bundesweit stammen aus dem TI-Dashboard der Gematik. Weitere Informationen zur ePA gibt es hier.

Pressekontakt:

Martin Marsmann
martin.marsmann@tk.de
040 - 69 09-47 76

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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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