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Deutscher Bundestag|30.09.2025

PRESSEMITTEILUNG

Keine Einwände gegen geänderte Gesundheitsvorschriften

Berlin (kkdp)·Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) (21/1508). Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/1905) hervor.

Die Bundesregierung schafft mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV. Die Änderungen erfordern innerstaatlich ein Vertragsgesetz, wie es in der Vorlage heißt.

Die am 1. Juni 2024 angenommenen Änderungen der IGV beinhalten dem Entwurf zufolge unter anderem die Einführung des Begriffs "pandemische Notlage". Außerdem werden die Begriffe "Gerechtigkeit" und "Solidarität" als Grundsätze der IGV aufgenommen.

Ferner umfassen die Änderungen ein Gebot für Vertragsstaaten, bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu informieren und sich mit ihr rechtzeitig über geeignete Gesundheitsmaßnahmen abzustimmen.

Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren und die Bevölkerung zu schützen.

Zu dem Gesetzentwurf ist am 13. Oktober im Gesundheitsausschuss eine öffentliche Expertenanhörung vorgesehen.

Pressekontakt:

Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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