
Deutscher Bundestag|06.10.2025
PRESSEMITTEILUNG
Bundesrat für Änderungen am Pflegekompetenzgesetz
Berlin (kkdp)·Der Bundesrat hat zum Entwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511) etliche Prüfungs- und Änderungsvorschläge unterbreitet. Das geht aus einer Unterrichtung (21/1935) der Bundesregierung hervor.
So bittet der Bundesrat unter anderem darum, zu prüfen, wie eine vollumfängliche Wahrnehmung der Finanzierungsverantwortung für die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erreicht und bürokratiearm umgesetzt werden kann. Während ambulant versorgte Pflegebedürftige die medizinische Behandlungspflege als GKV-Sachleistung erhielten, seien die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für vollstationär Versorgte im gedeckelten Sachleistungsbetrag der Pflegeversicherung enthalten, heißt es zur Begründung.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Länderkammer im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens ab, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht. Eine vollständige Übernahme der Finanzierungsverantwortung für medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch die GKV würde diese erheblich belasten, während im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) eine Entlastung einträte. Die Frage der Finanzierungszuständigkeit müsse daher mit besonderer Sorgfalt geprüft werden. Es seien die Ergebnisse der Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" und die der "Finanzkommission Gesundheit" abzuwarten.
So bittet der Bundesrat unter anderem darum, zu prüfen, wie eine vollumfängliche Wahrnehmung der Finanzierungsverantwortung für die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erreicht und bürokratiearm umgesetzt werden kann. Während ambulant versorgte Pflegebedürftige die medizinische Behandlungspflege als GKV-Sachleistung erhielten, seien die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für vollstationär Versorgte im gedeckelten Sachleistungsbetrag der Pflegeversicherung enthalten, heißt es zur Begründung.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Länderkammer im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens ab, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht. Eine vollständige Übernahme der Finanzierungsverantwortung für medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch die GKV würde diese erheblich belasten, während im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) eine Entlastung einträte. Die Frage der Finanzierungszuständigkeit müsse daher mit besonderer Sorgfalt geprüft werden. Es seien die Ergebnisse der Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" und die der "Finanzkommission Gesundheit" abzuwarten.
Pressekontakt:
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(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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