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Verband der Ersatzkassen e. V.|07.10.2025

PRESSEMITTEILUNG

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Berlin (kkdp)·vdek-Vorstandsvorsitzende Elsner zur Anhörung im Gesundheitsausschuss: Pflegefachpersonen mehr zutrauen, Bürokratie konsequenter abbauen

Am 8. Oktober 2025 wird der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über den Entwurf für ein "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" beraten. Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), die zur Anhörung geladen ist:

"Wir begrüßen ausdrücklich die Ziele des Gesetzes, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, die Versorgungsstrukturen zu verbessern und die Pflege von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Doch bleibt das Gesetz in manchen Teilen hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück. Hier fordern wir mehr Konsequenz und Mut in der Umsetzung.

Befugnisse der Pflegefachpersonen verbindlicher regeln

Pflegefachpersonen sollen künftig bestimmte Leistungen wie das Management chronischer Erkrankungen eigenverantwortlich erbringen dürfen. Diese waren bislang nur Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Ein differenzierter Leistungskatalog soll die Aufgabenverteilung regeln. Doch entgegen ursprünglichen Erwägungen sollen nun doch wieder Ärztinnen und Ärzte bei der Erstverordnung die Diagnose und Indikationsstellung übernehmen. Hier brauchen wir eine echte Befugniserweiterung. Das Wundmanagement, der Katheterwechsel oder die Verordnung von Hilfsmitteln sollten originär den Pflegefachpersonen zugeordnet werden. Diese neue Arbeitsteilung im Gesundheitswesen wahrt die Versorgungsqualität und steigert die Attraktivität des Pflegeberufs.

Neue Regelungen für gemeinschaftliche Wohnformen sind zu komplex und unattraktiv

Mit sogenannten gemeinschaftlichen Wohnformen (GeWos) will die Regierung einen neuen Versorgungsbereich schaffen, der den Pflegebedürftigen eine neue Alternative zu klassischen Versorgungsformen bieten soll. Die dahinterstehende Zielstellung ist richtig und wichtig, doch die geplante Regelung ist unnötig komplex und für die Pflegebedürftigen wenig attraktiv. Dabei gibt es Pflege-WGs schon längst. Statt völlig neue Angebotsstrukturen zu etablieren, müssen vielmehr die vorhandenen Regelungen weiterentwickelt und bestehende Strukturen einbezogen werden, etwa Demenz-Wohngemeinschaften. Laut externen Erhebungen (pflegemarkt.com) stehen derzeit 4.622 Wohngruppen mit 48.865 Plätzen zur Verfügung, weitere sind in Planung. Wir schlagen deshalb vor, bestehende ambulante Vergütungsregelungen gezielt auf die Versorgung in Wohngemeinschaften auszurichten bzw. weiterzuentwickeln.

Bürokratieabbau konsequent angehen

In Bezug auf den Bürokratieabbau enthält der Gesetzentwurf gute Vorschläge, etwa die Reduzierung der Pflicht-Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 auf einen halbjährigen Turnus. Nicht nachvollziehbar ist allerdings die Neuentwicklung einer Daten- und Kommunikationsplattform durch den GKV-Spitzenverband, mit der unter anderem Qualitätsprüfungen durch die Landesverbände der Pflegekassen elektronisch beauftragt werden sollen. Bereits heute bestehen hierfür digitale Verfahren. Die Einrichtung einer neuen Plattform würde kostenintensive Doppelstrukturen ohne Zusatznutzen schaffen. Im Sinne einer Verschlankung von Verwaltungsstrukturen halten wir es zudem für dringend geboten, das Augenmerk auch auf die bestehenden kleinteiligen Berichts- und Meldepflichten im SGB XI zu legen. Diese verursachen nicht zuletzt den Pflegekassen hohe Bürokratiekosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Informationsgewinn stehen."

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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