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BARMER|16.10.2025

PRESSEMITTEILUNG

Barmer-Krankenhausreport 2025: Anpassung der Krankenhausreform - besser kein Gesetz als dieses

Berlin (kkdp)·Die jüngst vom Bundeskabinett verabschiedeten Änderungen an der Krankenhausreform gehen aus Sicht der BARMER in die falsche Richtung und verkehren das ursprüngliche Ziel, mehr Qualität und Patientensicherheit in der Versorgung, ins Gegenteil. "Die ohnehin schon unzureichende Krankenhausreform ist nun in Teilen noch einmal aufgeweicht worden. Die neuen weitreichenderen Ausnahmeregelungen gefährden die Patientensicherheit. Durch die weitere Aufweichung der Qualitätsvorgaben können die Länder künftig Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen, auch wenn diese die dafür festgelegten Mindestqualitätsvorgaben nicht oder nur durch nicht näher konkretisierte Kooperationen erfüllen. Damit wird das Ziel einer bundesweit einheitlichen Qualität unterlaufen", sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub, bei der Vorstellung des BARMER-Krankenhausreports 2025 am Donnerstag in Berlin. Zwar sei die nun vorgesehene stärkere Einbindung der Kostenträger in die Entscheidung über Ausnahmen von den Mindestqualitätsvorgaben positiv zu bewerten. Allerdings fehlten verbindliche Standards zur Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen, zum Beispiel durch Erreichbarkeitsvorgaben je Leistungsgruppe. Zudem fehlen konkrete Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung und Anwendung von Kooperationen zwischen den Kliniken. Durch die aktuell vorgesehenen gesetzlichen Regelungen würden die Qualitätsanforderungen unterlaufen, wodurch notwendige Konzentrations- und Spezialisierungseffekte ausbleiben würden.

Flickenteppich bei Definition von Fachkliniken

In die falsche Richtung geht der Kabinettsentwurf nach Einschätzung der BARMER auch in dem Punkt, inwieweit Landesbehörden Standorte künftig als Fachkliniken ausweisen können. Dazu müssen diese unter anderem auf bestimmte Erkrankungen, Personengruppen oder Leistungsspektren spezialisiert sein. "Dass Landesbehörden solche Fachkliniken nach eigenem Ermessen ernennen können, untergräbt das sinnvolle Ziel einer bundeseinheitlichen Definition dieser Häuser und damit verbundenen notwendigen Qualitätsforderungen an die Leistungserbringung. Diese Definition sollte vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf Basis medizinisch sinnvoller Kriterien bundeseinheitlich festgelegt werden. Nur so lässt sich ein Flickenteppich unterschiedlicher Landesregelungen verhindern", so BARMER-Chef Straub.

Geld aus Krankenhaustransformationsfonds nicht zweckentfremden

Dass der Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft nun nicht aus Beitragsgeldern mitfinanziert wird, sondern Bund und Länder dafür aufkommen, bewertet die BARMER positiv. Kritisch hingehen sieht sie die neue Regelung, wonach das Einvernehmen mit den Kostenträgern bei der Mittelvergabe künftig nicht mehr zwingend hergestellt werden muss, sondern lediglich anzustreben ist. "Die Mittel aus dem Transformationsfonds dürfen nicht für den Erhalt bestehender Strukturen zweckentfremdet werden. Diese Gefahr besteht aber, wenn die Kostenträger keinen verbindlichen Einfluss auf die Mittelverwendung des Fonds nehmen können, obwohl sie die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser und damit die Folgekosten tragen", so Straub. Die Gelder dürften ausschließlich für die notwendigen Konzentrationen oder Umwandlungen in der Krankenhauslandschaft eingesetzt werden, um die Reformziele perspektivisch zu erreichen.

Zahl der Krankenhausfälle von Menschen mit Demenz steigt massiv an

Dass die Kliniklandschaft in Deutschland noch vor weiteren Herausforderungen steht, belegt der BARMER-Krankenhausreport 2025. Demnach gibt es immer mehr demenzkranke Menschen in Deutschland. So wird die Zahl der Betroffenen von derzeit 1,7 Millionen auf rund 2,1 Millionen im Jahr 2040 und 2,5 Millionen im Jahr 2050 steigen. Zudem wird die Zahl der Krankenhausfälle mit einer Demenz von 1,04 auf 1,36 Millionen im Jahr 2040 anwachsen. Das ist eine Zunahme von etwa 31 Prozent. Derzeit werden demenzkranke Patienten besonders häufig wegen Oberschenkelhalsfraktur und Herzinsuffizienz stationär behandelt. "Schon heute leiden sieben Prozent aller Patientinnen und Patienten im Krankenhaus an Demenz, Tendenz steigend. Für Betroffene ist ein Klinikaufenthalt besonders belastend, nicht nur wegen des ungewohnten Umfeldes, sondern auch wegen des ständigen Wechsels der pflegerischen und ärztlichen Versorgung. Deshalb muss die Prävention von Krankenhausaufenthalten bei dieser Patientengruppe gestärkt werden", sagte Prof. Dr. Boris Augurzky, Autor des Krankenhausreports und gesundheitspolitischer Sprecher des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.

Demenzkranke verstärkt wegen akutem Notfall im Krankenhaus

Wie aus dem Krankenhausreport weiterhin hervorgeht, sind im Jahr 2023 rund 53 Prozent der an Demenz leidenden Krankenhausfälle wegen eines akuten Notfalls wie zum Beispiel einem Sturz behandelt worden. Unter allen Krankenhauspatienten lag dieser Anteil mit 36 Prozent deutlich darunter. "Verschiedene Maßnahmen helfen, Krankenhausaufenthalte demenzkranker Menschen möglichst zu vermeiden. Zum einen kann der verstärkte Einsatz telemedizinischer Monitoring-Systeme helfen, eine zunehmende Herzinsuffizienz frühzeitiger zu erkennen und entsprechend entgegenzuwirken", sagt Augurzky. Zum andern könnten Strategien zur Sturzprävention wie die Mobilitätsförderung helfen, verletzungsbedingte Klinikaufenthalte zu vermeiden.

Elf Prozent der Patienten mit Demenz erleiden Delir im Krankenhaus

Laut Krankenhausreport ist die Behandlung demenzkranker Patienten besonders herausfordernd. Dazu gehört auch das Erkennen eines Delirs. Dies wird oft übersehen oder für eine "normale" Verhaltensauffälligkeit bei Demenz gehalten. Dabei handelt es sich um eine eigenständige, potenziell lebensgefährliche Komplikation. Bei drei Prozent aller Krankenhausfälle in Deutschland kommt es zu einem Delir, aber bei Demenzpatienten steigt dieses Risiko auf elf Prozent. Derzeit werden nur fünf Prozent der stationär versorgten Patienten mit Demenz in Kliniken mit einem speziellen Demenzkonzept behandelt. Dieses berücksichtigt die fachliche und menschliche Begleitung Betroffener besonders. Zur Prävention eines Delirs gehört etwa der Einsatz von Uhr und Kalender im Patientenzimmer oder das Einbinden der Familienangehörigen mit flexiblen Besuchszeiten. Zudem ist die begleitende Aufnahme Angehöriger während des Krankenhausaufenthaltes als Kassenleistung möglich. "Die Versorgung demenzkranker Patientinnen und Patienten im Krankenhaus muss verbessert werden. In einem ersten Schritt bedarf es einer einheitlichen und evidenzbasierten Definition mit Mindeststandards für Demenzkonzepte in der stationären Versorgung", sagt Augurzky.

Pressekontakt:

Athanasios Drougias
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0800 333004991421
E-Mail: athanasios.drougias@barmer.de

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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