Spitzenverband Bund der Krankenkassen|04.11.2025
PRESSEMITTEILUNG
Löhne in der Pflege steigen bundesweit durchschnittlich um 4,9 Prozent
Berlin (kkdp)·Die Durchschnittslöhne in der Pflege steigen in diesem Jahr erneut an. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes sind die bundesweiten Stundenlöhne in der Langzeitpflege gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozent auf 23,70 Euro gestiegen. Die Entwicklung variiert je nach Bundesland stark: Während in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen der Anstieg mit 2,7 Prozent bzw. 3,6 Prozent moderat ausfiel, stiegen die Löhne in Berlin, Brandenburg und Sachsen um ca. 8 bis 9 Prozent. Der diesjährige Anstieg des Bundeslandes Bremen mit knapp 15 Prozent vereinigt Tarifsteigerung aus den Jahren 2024 und 2025.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Pflegekräfte können sich insgesamt darauf verlassen, dass sie fair bezahlt werden, denn auch in diesem Jahr sind die Durchschnittslöhne in der Altenpflege gestiegen. Was gut für die Pflegekräfte ist, hat aber auch eine Kehrseite. Aufgrund des Teilleistungssystems in der Langzeitpflege wirken sich höhere Löhne unmittelbar auf die Eigenanteile aus. Die Eigenanteile steigen seit Jahren ungebremst. In Folge der Lohnanpassungen werden die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner erneut deutlich steigen. Die Politik muss endlich Wege aufzeigen, um die steigenden Belastungen wirksam zu begrenzen. Auch die unmittelbare Kopplung aller gezahlten Löhne an die tariflich erzielten Steigerungen sollte in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand gestellt werden."
Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung beim GKV-Spitzenverband ermittelt die regional üblichen Entlohnungsniveaus auf Basis von Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen müssen seit 2022 die Höhe ihrer Vergütungen auf die jeweiligen regionalen Niveaus anpassen. Die aktuell Werte zeigen zwar mit 4,9 Prozent einen geringeren Anstieg als im Vorjahr (2024: ca. 9 Prozent), liegen aber über den Anstiegen der Entlohnungsniveaus der Ermittlungsjahre 2022 und 2023 (mit jeweils ca. 2 Prozent).
Nach Schätzung des GKV-Spitzenverbands werden die Lohnsteigerungen die pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege im Durchschnitt um rund 100 Euro pro Monat ansteigen lassen. Davon übernimmt die Soziale Pflegeversicherung zur Entlastung der Pflegebedürftigen im Durchschnitt rund 40 Euro. In der Summe führt dies zu Mehrausgaben der Sozialen Pflegeversicherung von rund 260 Millionen Euro im Jahr.
Löhne der Pflegehilfskräfte steigen noch deutlicher
Betrachtet man die einzelnen Beschäftigtengruppen deutschlandweit, so betragen für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung die neuen Durchschnittslöhne im Schnitt zukünftig 20,26 Euro. Das sind knapp 5,2 Prozent mehr als im Jahr 2024. Pflegeassistenzkräfte, also Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten danach durchschnittlich 22,62 Euro. Das sind circa 5,7 Prozent mehr als bisher. Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 27,06 Euro, ein Plus von knapp 4,4 Prozent.
In diesem Jahr hat die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung beim GKV-Spitzenverband mehr als 11.300 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet. Berücksichtigt werden diejenigen Löhne, die aufgrund von Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien an Pflege- und Betreuungskräfte gezahlt werden. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, sogenannte Durchschnittsanwender, haben zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittslöhne sind ab sofort auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Hintergrund
Die gesetzliche Vorgabe dieser Art der Entlohnung der Beschäftigten in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren oder die mit der Vergütung ihrer Beschäftigten in Pflege und Betreuung das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr Bundesland im Durchschnitt nicht unterschreiten (§§ 72, 82c SGB XI).
Der Gesetzgeber hat die Landesverbände der Pflegekassen verpflichtet, aus den auf Grundlage der in der Pflege angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlten Vergütungen Durchschnittslöhne aller Beschäftigten in Pflege und Betreuung zu errechnen. Einrichtungen, die nicht nach Tarif vergüten, müssen die sogenannten regional üblichen Entlohnungsniveaus im Durchschnitt je Beschäftigtengruppe einhalten. Seit dem Jahr 2023 haben die Landesverbände der Pflegekassen die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband mit dieser Datenerhebung und Auswertung beauftragt.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Pflegekräfte können sich insgesamt darauf verlassen, dass sie fair bezahlt werden, denn auch in diesem Jahr sind die Durchschnittslöhne in der Altenpflege gestiegen. Was gut für die Pflegekräfte ist, hat aber auch eine Kehrseite. Aufgrund des Teilleistungssystems in der Langzeitpflege wirken sich höhere Löhne unmittelbar auf die Eigenanteile aus. Die Eigenanteile steigen seit Jahren ungebremst. In Folge der Lohnanpassungen werden die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner erneut deutlich steigen. Die Politik muss endlich Wege aufzeigen, um die steigenden Belastungen wirksam zu begrenzen. Auch die unmittelbare Kopplung aller gezahlten Löhne an die tariflich erzielten Steigerungen sollte in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand gestellt werden."
Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung beim GKV-Spitzenverband ermittelt die regional üblichen Entlohnungsniveaus auf Basis von Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen müssen seit 2022 die Höhe ihrer Vergütungen auf die jeweiligen regionalen Niveaus anpassen. Die aktuell Werte zeigen zwar mit 4,9 Prozent einen geringeren Anstieg als im Vorjahr (2024: ca. 9 Prozent), liegen aber über den Anstiegen der Entlohnungsniveaus der Ermittlungsjahre 2022 und 2023 (mit jeweils ca. 2 Prozent).
Nach Schätzung des GKV-Spitzenverbands werden die Lohnsteigerungen die pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege im Durchschnitt um rund 100 Euro pro Monat ansteigen lassen. Davon übernimmt die Soziale Pflegeversicherung zur Entlastung der Pflegebedürftigen im Durchschnitt rund 40 Euro. In der Summe führt dies zu Mehrausgaben der Sozialen Pflegeversicherung von rund 260 Millionen Euro im Jahr.
Löhne der Pflegehilfskräfte steigen noch deutlicher
Betrachtet man die einzelnen Beschäftigtengruppen deutschlandweit, so betragen für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung die neuen Durchschnittslöhne im Schnitt zukünftig 20,26 Euro. Das sind knapp 5,2 Prozent mehr als im Jahr 2024. Pflegeassistenzkräfte, also Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten danach durchschnittlich 22,62 Euro. Das sind circa 5,7 Prozent mehr als bisher. Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 27,06 Euro, ein Plus von knapp 4,4 Prozent.
In diesem Jahr hat die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung beim GKV-Spitzenverband mehr als 11.300 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet. Berücksichtigt werden diejenigen Löhne, die aufgrund von Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien an Pflege- und Betreuungskräfte gezahlt werden. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, sogenannte Durchschnittsanwender, haben zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittslöhne sind ab sofort auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Hintergrund
Die gesetzliche Vorgabe dieser Art der Entlohnung der Beschäftigten in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren oder die mit der Vergütung ihrer Beschäftigten in Pflege und Betreuung das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr Bundesland im Durchschnitt nicht unterschreiten (§§ 72, 82c SGB XI).
Der Gesetzgeber hat die Landesverbände der Pflegekassen verpflichtet, aus den auf Grundlage der in der Pflege angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlten Vergütungen Durchschnittslöhne aller Beschäftigten in Pflege und Betreuung zu errechnen. Einrichtungen, die nicht nach Tarif vergüten, müssen die sogenannten regional üblichen Entlohnungsniveaus im Durchschnitt je Beschäftigtengruppe einhalten. Seit dem Jahr 2023 haben die Landesverbände der Pflegekassen die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband mit dieser Datenerhebung und Auswertung beauftragt.
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.