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Deutscher Bundestag|04.11.2025

PRESSEMITTEILUNG

Krankenhausreform wird nachjustiert

Berlin (kkdp)·Die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform soll nach dem Willen der Bundesregierung an einigen Stellen nachjustiert werden. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) würden praxisgerecht fortentwickelt, heißt es im Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) (21/2512), das jetzt dem Bundestag zugeleitet wurde. Die grundsätzlichen Ziele der Reform - mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung - sollen dabei gewahrt bleiben.

Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein.

Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiter Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.

Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.

Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.

Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können.

Pressekontakt:

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(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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